Der neue Zivildienst

Wenn ab dem 1. Juli 2013 die bundesweite Wehrpflicht offiziell abgeschafft wird, findet auch der Zivildienst, der bis dahin als Ersatz für den Wehrdienst galt, sein Ende – denn „wenn es keine Begründung für die Wehrpflicht gibt, dann gibt es auch keine Begründung mehr für einen verpflichtenden Zivildienst“, so Bundesfamilienministerien Kristina Schröder.

Um trotz dieser Aufhebung soziales Engagement weiterhin fördern zu können, hat das Bundeskabinett im Dezember des letzten Jahres die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes zum 1. Juli 2011 als Ersatz für den Zivildienst beschlossen.

Was versteht man unter „Bundesfreiwilligendienst“?

Durch die Aussetzung der Wehrpflicht und dem daraus resultierenden Wegfall des Zivildienstes würden große personelle Lücken im Bereich der Pflegehilfe und der Betreuung entstehen. Denn seit 1961 die ersten Kriegsdienstverweigerer ihren sogenannten zivilen Ersatzdienst antraten, haben über zwei Millionen junge Männer als Zivildienstleistende gedient. Vor allem Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz etwa rechnen mit einem Anstieg der Personalkosten, wenn die kostengünstigeren Zivildienstleistenden ab dem 1. Juli des Jahres fortbleiben.

Um diese Lücken im sozialen Personalbereich zu schließen, hat das Bundeskabinett im vergangenen Dezember gleichzeitig ein Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes verabschiedet.

Unter Bundesfreiwilligendienst versteht man also einen staatlichen Freiwilligendienst, der ab dem 1. Juli 2011 die momentan noch etwa 90.000 Zivildienstleistenden durch 35.000 Freiwillige teilweise ersetzen soll.

Was beinhaltet der neue Gesetzesentwurf?

Der Gesetzesentwurf zum neuen Bundesfreiwilligendienst sieht vor, dass der Freiwilligendienst nicht nur Männern, sondern nun auch Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen steht. Er soll in der Regel ganztätig und als größtenteils praktische Hilfstätigkeit absolviert werden, wobei vor allem gemeinwohlorientierte Einrichtungen wie Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendarbeit, der Gesundheits-, Alten- sowie Behindertenpflege, der Kultur, der Denkmalspflege, der Integration, des Sports, des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie in Einrichtungen im Bereich des Umweltschutzes als Hauptarbeitseinsatzfelder fungieren sollen. Weiterhin soll der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst in der Regel mindestens zwölf Monate dauern, bei einer Mindestwochenarbeitszeit von 20 Arbeitsstunden.

Der Bundesfreiwilligendienst ist vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung, er soll allerdings arbeitsmarktneutral sein und somit zu keiner Verdrängung von regulären Arbeitskräften führen, sondern eher unterstützende Tätigkeiten beinhalten.

Außerdem werden die Freiwilligen gesetzlich sozialversichert und erhalten ein Taschengeld, das allerdings von Bundesland zu Bundesland variiert.

Verdrängt der Bundesfreiwilligendienst bereits bestehende Freiwilligenorganisationen?

Nein. Der Bundesfreiwilligendienst soll als Unterstützung und Stärkung für bereits bestehende Freiwilligendienste – wie das FSJ und FÖJ – aufgefasst werden und eine doppelte Besetzung dieser möglichst vermeiden. Stattdessen kann auch er das bürgerliche Engagement in der Bevölkerung stärker fördern, da er keine Altersbeschränkungen vorschreibt und so allen Altersstufen eine freiwillige Tätigkeit anbietet.

Wo kann ich mich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben?

Die Bewerbung für den Bundesfreiwilligendienst erfolgt ähnlich wie beim FSJ, über die jeweiligen Träger und Einsatzstellen. Zudem gibt es die Möglichkeit, seine Bewerbung auch im Internet zu veröffentlichen. In der konkreten Bewerbung muss dann ein Lebenslauf enthalten sein sowie vor allem auch eine Beschreibung des Motives, das zur Wahl bei der jeweiligen Einsatzstelle beigetragen hat. Außerdem ist eine Angabe der gewünschten Arbeitsdauer (wie viele Monate will man tätig sein) nützlich.

Welche Voraussetzungen benötige ich für eine Bewerbung?

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Bewerbung beim Bundesfreiwilligendienst ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Weiterhin darf der Bundesfreiwilligendienst während keiner Ausbildung verrichtet werden und nicht im Zusammenhang einer Erwerbsabsicht stehen. Auch sollten die Freiwilligen mehr als 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen und sich für mindestens sechs und höchstens 24 Monate für eine soziale Tätigkeit verpflichten.

Kann der Bundesfreiwilligendienst auch im Ausland absolviert werden?

Nein, eine Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes im Ausland ist nicht möglich. Wer gerne eine freiwillige Tätigkeit im Ausland aufnehmen möchte, der muss zum Beispiel auf das FSJ oder FÖJ im Ausland zurückgreifen. Hinzu kommt, dass der Bundesfreiwilligendienst als Ersatz für den bisherigen Zivildienst steht und dieser auch nur innerhalb Deutschlands absolviert werden konnte.

Hier findet ihr weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten: Ab ins Ausland