Eine kurze Einführung in das Prüfungsrecht – wann es sich lohnt, gegen die Uni zu klagen.

Das Prüfungsrecht beinhaltet Streitigkeiten zwischen euch als Studierenden und der Universität bzw. Hochschule über die Anerkennung bzw. Wertung von Studien- oder Prüfungsleistungen. Dies fängt bei der Bewertung einer Hausarbeit an und geht bis hin zur Aberkennung des Doktortitels. Letzteres war gerade in der nahen Vergangenheit des Öfteren in den Medien. So wurden etwa Karl-Theodor zu Guttenberg oder Sylvana Koch-Mehrin auf Grund ihrer Plagiatsaffären die Doktorwürde aberkannt. Geht man nun dagegen vor, handelt es sich um eine Angelegenheit des Prüfungsrechts, was wiederum zum besonderen Verwaltungsrecht zählt.

1. Rechtsgrundlage im Prüfungsrecht

Universitäre Prüfungen schränken euch, auch wenn sie für die Feststellung der Eignung zum späteren Beruf unerlässlich sind, in eurem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG ein. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn es für den Staat (hier in Form der Hochschule) eine Ermächtigungsgrundlage gibt. Solche finden sich entweder im Hochschulrahmengesetz oder in den Hochschulgesetzen der Bundesländer.

2. Gegenstand des Prüfungsrecht

Es können verschiedene Prüfungsleistungen gerichtlich überprüft werden. Es gilt dann zu fragen, ob die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage vorliegen, die Maßnahme also formell und materiell rechtmäßig war. Folgende abgelegte Leistungen kommen etwa in Betracht: Klausuren, Hausarbeiten, Zwischenprüfungen, Studien- und Abschlussarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten, Staatsexamina, Exmatrikulationen usw.

3. Gerichtliche Überprüfungsmöglichkeiten

Die Gerichte haben grundsätzlich nur einen begrenzten Überprüfungsmaßstab. Dies liegt daran, dass es sich hier um Ermessensentscheidungen der Verwaltung, also der Universität, handelt. Solche Entscheidungen können nicht vollumfänglich überprüft werden, da die Gerichte im Gegensatz zu den sachnahen Verwaltungsmitarbeitern nicht die notwendigen Kenntnisse haben. Aus diesem Grund werden die Verwaltungsakte (= Bewertung eurer Leistungen) nur auf offensichtliche Fehler überprüft, wie etwa Verstöße gegen die Prüfungskriterien oder die Bewertung mittels sachfremder Erwägungen.

Es lässt sich sagen, dass eher formelle Fehler beanstandet werden können. Dazu zählen etwa die Befangenheit eines Prüfers oder Lärmbelästigungen beim Ableisten der Prüfung. Inhaltliche Beschwerden, z. B. in der Form, dass eure Antworten doch richtig waren oder Themen der Prüfung nicht zuvor unterrichtet wurden, haben zumeist keine hohe Aussicht auf Erfolg. Hier ist man leider nicht selten der Willkür und Subjektivität der Prüfer ausgesetzt. Wie so oft im Leben.

4. Anwaltswahl

Auch im Prüfungsrecht solltet ihr euch einen Anwalt suchen, der im Verwaltungsrecht zu Hause ist. Es gibt viele Anwälte, die sich auf das Hochschulrecht/ Prüfungsrecht spezialisiert haben.

5. Merkzettel: Wie gehe ich vor?

  • genau überlegen, ob ihr von der Uni ungerecht behandelt wurdet oder ob doch eher ihr für die missglückte Prüfung verantwortlich seid
  • die Fehler genau aufschreiben, so dass ihr konkret mitteilen könnt, was alles schief gelaufen ist
  • Anwalt wählen, der schwerpunktmäßig Hochschulrecht/ Prüfungsrecht betreibt

6. Weitere Informationen zum Prüfungsrecht