Die vorliegende Arbeit untersucht, ob Existenzgründer mit wenig Startkapital weiterhin die englische Limited bevorzugen werden oder ob die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) eine echte Konkurrenz dazu darstellen kann.
Um diese Frage zu beantworten werden ausführlich die Eigenschaften und Besonderheiten der Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) und anschließend der Limited dargestellt. Darauf aufbauend werden beide Unternehmensformen hinsichtlich elementarer Unternehmensgrundlagen verglichen.
Die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine relativ junge Unternehmensform. Im weitläufigen Sprachgebrauch bezeichnet man die UG (haftungsbeschränkt) auch als Mini-GmbH. Sie ist durch die Reform des GmbH-Rechts entstanden. Genauer gesagt durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Das Gesetz ist seit dem 1. November 2008 in Kraft. Die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde als Pendant zur herkömmlichen GmbH eingeführt und kann als existenzgründerfreundlichere Variante angesehen werden. In § 5a GmbHG ist die UG (haftungsbeschränkt) geregelt. Sie stellt keinesfalls eine neue Rechtsform dar sondern sie ist eine GmbH mit geringerem Stammkapital und speziellen Rechtsformzusatz. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine juristische Person, dass bedeutet sie ist voll körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig und sie muss dementsprechend auch ihre Jahresabschlüsse nach Maßgabe der §§ 325, 326 HGB veröffentlichen. Die Mini-GmbH kann mit einen Stammkapital von einem Euro gegründet werden.
Die britische Limited oder nach dem britischen Gesellschaftsrecht auch die nicht-börsennotierte Kapitalgesellschaft gleicht ebenfalls der deutschen GmbH. Die Limited stellt für kleine und mittlere Unternehmen in Großbritannien die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft dar. Somit erfüllt sie als Private Company quasi die gleichen ökonomischen Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder kleine Aktiengesellschaften (AG). Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften in der EU sind in ganz Deutschland mehr als 30 000 Limited´s in einer oder mehrerer Niederlassungen geschäftlich aktiv. Dies beruht vor allem auf der Tatsache, dass der Nominalzins gering ist und schnelle Gründungsmöglichkeiten bestehen.
Abschließend gelangt man zu dem Ergebnis, dass die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) für den deutschen Existenzgründer oder Unternehmer mit wenig Stammkapital eindeutig zu bevorzugen ist. Begründet wird diese Schlussfolgerung durch die Tatsache das es nun möglich ist, mittels einer deutschen Gesellschaftsform ohne nennenswertes Stammkapital, in die persönliche Haftungsbefreiung zu gelangen.
Hier findet ihr die ausführliche Seminararbeit zu dem Thema.
“Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als echte Konkurrenz zur Englischen Limited – ein wertender Vergleich” (im Gesellschaftsrecht)