Der erste Schritt auf dem Weg zum Wunschstudium ist für gewöhnlich die Bewerbung an der gewünschten Hochschule oder bei hochschulstart. Um an einer Universität oder Fachhochschule zugelassen zu werden, benötigt man grundsätzlich die allgemeine Hochschulreife oder das Fachabitur, wobei man mit Letzterem lediglich an Fachhochschulen studieren kann. Weiterhin gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit, auch ohne Abitur zu studieren. Näheres dazu findet ihr unter Studieren ohne Abitur.

Welche Voraussetzungen muss ich vorweisen?

Generell benötigt man für die meisten Studiengänge die allgemeine Hochschulreife. Da in vielen Studiengängen deutlich mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, kommt hier noch ein örtlicher Numerus Clausus hinzu, so dass man als weiteres Kriterium einen gewissen Abiturdurchschnitt aufweisen muss. Hat man mit seinem Abitur diesen Schnitt nicht erreicht, hat man die Möglichkeit durch eventuell vorhandene Wartesemester doch noch den Studienplatz zu erhalten. In den von der ZVS vergebenen Studiengängen, also etwa Medizin, Psychologie, Pharmazie oder Biologie, existiert ebenfalls ein Numerus Clausus. Wird man hier wiederum in der Abiturbestenquote abgelehnt (gerade bei Humanmedizin liegt der NC teilweise sogar bei 1,0), kann man noch über die Wartezeitquote oder das Auswahlverfahren der Hochschulen den gewünschten Studienplatz erhalten. Genaueres zu diesen Abläufen könnt ihr im Auswahlverfahren der Hochschulen nachlesen.

Als weiteres Kriterium kommt bei manchen Studiengängen, wie etwa dem Sportstudium, noch ein Eignungstest hinzu. Nur wenn dieser bestanden wurde, kann man das Studium beginnen. Außerdem wird teilweise ein Vorpraktikum verlangt.

Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

Bei der Bewerbung sollte man stets darauf achten, dass man die Bewerbungsfrist für das gewünschte Studium einhält. Wird diese versäumt, so wird die Bewerbung nicht mit berücksichtigt und es bleibt einem nichts anderes übrig, als sich zum nächsten Semester erneut zu bewerben. Wie die Fristen genau aussehen, kann man direkt bei der Hochschule oder ggf. auf der Internetseite der ZVS in Erfahrung bringen. Weiterhin sind sämtliche Formalien einzuhalten. So verlangen viele Hochschulen schon bei der Bewerbung und nicht erst bei der Immatrikulation, eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis). Außerdem muss man bei der Bewerbung die erforderlichen Fremdsprachennachweise oder ein gefordertes Vorpraktikum aufweisen können, sofern dies für den Studiengang gefordert wird.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Anschließend bekommt man den Zulassungs- oder im ungünstigem Fall, den Ablehnungsbescheid. Gegen diesen kann man ggf. Rechtsmittel einlegen. Näheres dazu findet ihr unter Studienplatzklage.

Wurdet ihr erfreulicherweise zugelassen, müsst ihr euch bei der Hochschule einschreiben/ immatrikulieren, wobei ihr auch wieder eine Frist einhalten müsst. Damit ihr euch einschreiben könnt, müsst ihr nochmals euer Abiturzeugnis in beglaubigter Form, einen Krankenversicherungsnachweis, den Personalausweis, sowie die Belege über ein eventuell gefordertes Praktikum, einreichen. Anschließend werdet ihr von der Hochschule „aufgenommen“ und ihr bekommt alle notwendigen Informationen und den Studentenausweis zugeschickt.

Weitere Informationen zur Hochschulbewerbung:

Auswahlverfahren der Hochschulen