Berufsbild/ Tätigkeitsfelder Sozialversicherungsfachangestellte bzw. Sozialversicherungsfachangestellter (Rentenversicherung)
Sozialversicherungsfachangestellte mit der Fachrichtung Rentenversicherung sind für Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung, sowie der beruflichen und medizinischen Rehabilitation zuständig.
Sie berechnen Beiträge, bearbeiten Rentenanträge und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation und beurteilen Versicherungsverhältnisse, sowie Leistungsansprüche der Versicherten.
Des Weiteren beraten sie ihre Kunden in finanziellen und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Ferner berechnen sie die Rentenzahlungen, sowie Übergangsgelder und Zusatzleistungen.
Eingesetzt werden Versicherungsfachangestellte mit der Fachrichtung Rentenversicherung bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, sowie bei Verbänden der Sozialversicherungsträger und in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern.
Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bzw. zum Sozialversicherungsfachangestellten (Rentenversicherung)?
- mindestens den Hauptschulabschluss; die meisten Betriebe verlangen jedoch die mittlere Reife oder gar das Abitur
- gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik, sowie gute EDV-Kenntnisse sind vorteilhaft
- selbstständiges Arbeiten, sowie Teamfähigkeit
Wie lange dauert die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bzw. zum Sozialversicherungsfachangestellten (Rentenversicherung)?
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre.
Was beinhaltet die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bzw. zum Sozialversicherungsfachangestellten (Rentenversicherung)?
Bei der Ausbildung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten mit der Fachrichtung Rentenversicherung handelt es sich um eine duale Ausbildung, d.h. man hat sowohl theoretischen Unterricht an der Berufsschule, als auch praktische Abschnitte im Betrieb.
Man gewinnt Kenntnisse in den Bereichen Personalwesen, Selbstverwaltung und Aufsicht, Arbeits- und Dienstrecht, Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Beiträge für Beschäftigte, Leistungen, Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit, freiwillige Versicherung, Familienversicherung, Finanzierung, Rehabilitation, Rentenansprüche, Rentenhöhe und Rentenzahlung, sowie Zusatzleistungen und sonstige Leistungen.
Des Weiteren wird man in Fächern wie Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechnungswesen und Rechtslehre unterrichtet.
Beendet wird die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung, welche aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.
Wie ist der voraussichtliche Verdienst einer Sozialversicherungsfachangestellten bzw. eines Spozialversicherungsfachangestellten mit der Fachrichtung Rentenversicherung?
Während der Ausbildung richtet sich das Gehalt nach dem Ausbildungsjahr.
1. Ausbildungsjahr 688 € – 692 € brutto
2. Ausbildungsjahr 747 € – 751 € brutto
3. Ausbildungsjahr 803 € – 808 € brutto
Als ausgelernte(r) Sozialversicherungsfachangestellte(r) mit der Fachrichtung Rentenversicherung verdient man durchschnittlich 2140 € – 2368 € brutto.