Berufsbild/ Tätigkeitsfelder Sozialversicherungsfachangestellte bzw. Sozialversicherungsfachangestellter (Allgemeine Krankenversicherung)

Sozialversicherungsfachangestellte mit der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung sind für Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie der Sozialversicherung zuständig.

Sie berechnen Beiträge, stellen Leistungen im Krankheits- und Pflegefall zur Verfügung und beurteilen Versicherungsverhältnisse, sowie Leistungsansprüche der Versicherten.
Des Weiteren beraten sie ihre Kunden in finanziellen und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Ferner sind sie für die Kundengewinnung als auch für verwaltungstechnische Aufgaben in der Krankenkasse zuständig.

Eingesetzt werden Sozialversicherungsfachangestellte mit der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungen, sowie bei anderen Sozialversicherungsträgen und in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern.

Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestelltin bzw. zum Sozialversicherungsfachangestellten (Allgemeine Krankenversicherung)?

  • mindestens den Hauptschulabschluss; die meisten Betriebe verlangen jedoch die mittlere Reife oder gar das Abitur
  • gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik, sowie gute EDV-Kenntnisse sind vorteilhaft
  • selbstständiges Arbeiten, sowie Teamfähigkeit

Wie lange dauert die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestelltin bzw. zum Sozialversicherungsfachangestellten (Allgemeine Krankenversicherung)?

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre.

Was beinhaltet die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestelltin bzw. zum Sozialversicherungsfachangestellten (Allgemeine Krankenversicherung)?

Bei der Ausbildung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten mit der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung handelt es sich um eine duale Ausbildung, d.h. man hat sowohl theoretischen Unterricht an der Berufsschule, als auch praktische Abschnitte im Betrieb.

Man erhält Einblicke in die Bereiche Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechnungswesen, Rechtslehre, Personalwesen, Arbeits- und Dienstrecht, Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Versicherte, Beiträge für Beschäftigte, Leistungen, Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit, freiwillige Versicherung, Familienversicherung, Finanzierung, Umgang mit Konflikten, Marketing, Einzug und Überwachung der Beiträge, Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft, Anspruchsvoraussetzungen und Umfang der Leistungen, sowie in die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern.

Beendet wird die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung, welche aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

Wie ist der voraussichtliche Verdienst einer Sozialversicherungsfachangestellten bzw. eines Sozialversicherungsfachangestellten mit der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung?

Während der Ausbildung richtet sich das Gehalt nach dem Ausbildungsjahr.

1.    Ausbildungsjahr 688 € – 692 € brutto
2.    Ausbildungsjahr 747 € – 751 € brutto
3.    Ausbildungsjahr 803 € – 808 € brutto

Als ausgelernte(r) Sozialversicherungsfachangestellte(r) mit der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung verdient man durchschnittlich 2140 € – 2368 € brutto.