Berufsbild/ Tätigkeitsfelder Polzeivollzugsbeamtin bzw. Polizeibeamter

Als Polizeivollzugsbeamter/in ist man für die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Sie sind für die Gefahrenabwehr, Verkehrsordnung, sowie die Strafverfolgung zuständig.

Des Weiteren übernehmen sie Aufgaben im Wach- und Streifendienst, Personen- und Objektschutz, in der Verkehrserziehung und -überwachung, sowie in Gewerbeangelegenheiten.
Sie führen Ermittlungen, Durchsuchungen, sowie Festnahmen durch.
Bei Ordnungswidrigkeiten halten sie den Sachverhalt fest und verhängen Bußgelder.
Ferner leisten sie in Notsituationen Hilfe, sichern Unfallstellen, nehmen Personalien auf und schlichten bei Streitigkeiten.
Schließlich fertigen sie Anzeigen, Protokolle, Berichte und Stellungnahmen an.

Eingesetzt werden Polizeivollzugsbeamte in Polizeidienststellen der Länder, bei der Wasserschutz- und Bereitschaftspolizei Bundespolizei.

Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten?

  • mindestens die mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss mit anschließend abgeschlossener Berufsausbildung
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union
  • eine Mindestgröße von 1,65 m
  • Mindestalter: 16; Höchstalter: 31
  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • man sollte nicht vorbestraft sein bzw. keine Einträge im Führungszeugnis besitzen
  • man sollte dazu bereit sein, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz einzutreten
  • gute Noten in den Fächern Deutsch, Wirtschaft, Recht und Sport, sowie PC-Kenntnisse und ein abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs sind von Vorteil

Wie lange dauert die Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten?

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 2 1/2 Jahre.

Was beinhaltet die Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten?

Die Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polzeivollzugsbeamten ist in theoretische und praktische Abschnitte gegliedert.
Der theoretische Teil findet in Polizeischulen oder anderen Bildungseinrichtungen der Länderpolizei statt.
Den praktischen Abschnitt verbringt man bei Polizeidienststellen und Polizeidirektionen.
Man erhält Kenntnisse in den Bereichen Politik, Staats- und Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Eingriffsrecht, Verwaltungsrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Ordnungswidrigkeitenrecht, Öffentliches Dienstrecht, Kriminalistik, Polizeidienstkunde, sowie in die polizeiliche Informationsverarbeitung.

Außerdem erhält man eine Verkehrs- sowie eine polizeipraktische Ausbildung und führt einsatzbezogene Trainingseinheiten, sowie Waffen- und Schießübungen durch.
Des Weiteren wird man in Fächern wie Deutsch, EDV, Psychologie, Sport, Berufsethik und in Fremdsprachen unterrichtet.
Die Ausbildung wird mit einer Laufbahnprüfung, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht, beendet.
Hierbei werden die verschiedensten Ausbildungsgebiete wie zum Beispiel Staats- und Verfassungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht oder Kriminalistik abgefragt.

Wie ist der voraussichtliche Verdienst einer Polizeivollzugsbeamtin bzw. eines Polizeivollzugsbeamten?

Das Gehalt variiert tariflich zwischen den einzelnen Bundesländern.
Das Anfangsgehalt liegt bei durchschnittlich 1736 € brutto.