Berufsbild/ Tätigkeitsfelder Haus- und Familienpflegerin bzw. Haus- und Familienpfleger

Haus- und Familienpfleger/innen helfen meist vorübergehend kranken Menschen, bzw. solchen mit Behinderungen, sowie Familien in Notsituationen.
Neben den haushälterischen Tätigkeiten, gehen sie einkaufen, bereiten die Mahlzeiten zu und betreuen die Kinder.
Außerdem führen sie bei pflegebedürftigen Menschen die Grundpflege, sowie die Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Anweisung durch.
Ferner führen sie Beobachtungs- und Betreuungsprotokolle, in denen sie die Pflegesituation und die erbrachte Leistung belegen.

Eingesetzt werden Haus- und Familienpfleger/innen in Sozialeinrichtungen, sowie in ambulanten Pflegediensten oder direkt von Privatpersonen.

Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung zur Haus- und Familienpflegerin bzw. zum Haus- und Familienpfleger?

  • in der Regel wird der mittlere Bildungsabschluss verlangt
  • gute Noten in den Fächern Mathematik, Wirtschaft, Kunst und Musik, sowie technisches Verständnis und hauswirtschaftliche Kenntnisse sind vorteilhaft

Wie lange dauert die Ausbildung zur Haus- und Familienpflegerin bzw. zum Haus- und Familienpfleger?

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 2-3 Jahre.

Was beinhaltet die Ausbildung zur Haus- und Familienpflegerin bzw. zum Haus- und Familienpfleger?

Bei der Ausbildung zum/zur Haus- und Familienpfleger/in handelt es sich um eine schulische Ausbildung, die sowohl theoretischen, als auch praktischen Unterricht beinhaltet.
Theoretisch werden Fächer unterrichtet wie Deutsch, Religion/Ethik, Wirtschaftslehre des Haushalts, Ernährungslehre, Berufskunde und Rechtslehre, Gesundheits- und Krankheitslehre, Pädagogik, Psychologie, sowie die allgemeinbildenden Fächer Englisch, Wirtschaft und Sozialkunde.
Praktisch werden Kenntnisse in den Bereichen Haushaltsführung, häusliche Krankenpflege, sowie Gestaltung und Beschäftigung übermittelt.
Die theoretisch und praktisch gewonnenen Kenntnisse werden im Betriebspraktikum angewendet und vertieft.

Beendet wird die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, und einem praktischen Teil besteht.

Wie ist der voraussichtliche Verdienst einer Haus- und Familienpflegerin bzw. eines Haus- und Familienpflegers?

Während der Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Es können Kosten für Unterrichtsmaterialien, sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren anfallen.
Als ausgelernte/r Haus- und Familienpfleger/in verdient man im öffentlichen Dienst durchschnittlich 2140 € – 3211 € brutto.