Berufsbild/ Tätigkeitsfelder Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen

Die Hauptaufgabe der Assistenten bzw. Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen liegt darin, Führungskräfte aus der Pflege-, Krankenhaus- und Abteilungsleitung bei den betriebswirtschaftlich orientierten Aufgaben zu unterstützen.
Dabei übernehmen sie Aufgaben im medizinischen, pflegerischen, sozialen, sowie betriebswirtschaftlichen Bereich und beraten und betreuen hilfsbedürftige Menschen.
Neben dem Finanz- und Rechnungswesen sind sie im Einkauf, der Kosten- und Leistungserfassung, sowie der Kosten- und Leistungsplanung tätig.
Des Weiteren sind sie an der Personalbeschaffung, sowie der Personalverwaltung beteiligt.
Ferner nehmen sie Patienten in Krankenhäuser auf, rechnen Leistungen ab und beraten die Patienten, sowie deren Angehörige.

Eingesetzt werden Assistenten bzw. Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenpflegeheimen, Tagesstätten für Obdachlose, Hospizen, sowie bei Krankenversicherungen und Gesundheitsämtern.

Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung zum/ zur Assistenten/in im Gesundheits- und Sozialwesen?

  • mindestens die mittlere Reife, sowie das Abschlusszeugnis des Berufskollegs Gesundheit und Pflege 1
  • gute Noten in den Fächern Deutsch und Wirtschaft sind vorteilhaft

Wie lange dauert die Ausbildung zum/ zur Assistenten/in im Gesundheits- und Sozialwesen?

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 1 Jahr.

Was beinhaltet die Ausbildung zum/ zur Assistenten/in im Gesundheits- und Sozialwesen?

Bei der Ausbildung zum Assistenten bzw. zur  Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen handelt es sich um eine schulische Ausbildung, die sowohl theoretischen, als auch praktischen Unterricht beinhaltet.

Es werden Fächer unterrichtet wie Religionslehre, Deutsch, Englisch, Gemeinschaftskunde/ Politik, Pflege mit Übungen, Handeln in Praxisfeldern, Wirtschaft und Recht, Organisation und Führung, sowie Biologie und Gesundheitslehre.

An die schulische Ausbildung schließt sich ein Betriebspraktikum an, in dem die gewonnenen Kenntnisse angewendet und vertieft werden.

Beendet wird die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung, welche aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

Wie ist der voraussichtliche Verdienst einer Assistentin bzw. eines Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen?

Während der Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Es können Kosten für Arbeitsmaterialen, sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren anfallen.

Als ausgelernte/r Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen verdient man durchschnittlich 2200 € brutto.

Das individuelle Gehalt variiert je nach Berufserfahrung, Arbeitsort, Branche und Position.