Dein Abschlusszeugnis ist nach der Schule das maßgebliche Dokument für die Bewerbung auf einen Studienplatz. Es bescheinigt dir deine Leistungen und sozialen Kompetenzen. Während und nach Beendigung deines Studiums rückt das Abschlusszeugnis aber immer mehr in den Hintergrund. Wenn du dich auf einen Job in deinem Ausbildungsgebiet bewirbst, sind praktische Arbeitsnachweise das Wichtigste. Ob durch ein Praktikum oder einen Nebenjob – deine praktischen Berufserfahrungen und individuellen Stärken solltest du auf jeden Fall in einem Arbeitszeugnis festhalten lassen. Aus zeitlichen Gründen werden die Arbeitszeugnisse heutzutage jedoch kaum mehr vom Arbeitgeber selbst erstellt. Oftmals musst du dir als Arbeitnehmer dein Zeugnis selbst erstellen und von deinem Vorgesetzten unterschreiben lassen. Aber wie sieht so ein Arbeitszeugnis eigentlich aus? Wie ist es inhaltlich aufgebaut und auf welche Besonderheiten muss bei den Formulierungen geachtet werden?

Was gibt es für Arbeitszeugnisse?

  • Das einfache Arbeitszeugnis ist lediglich ein Nachweis über die ausgeübte Tätigkeit. Es beinhaltet deine persönlichen Daten, die Dauer und die genaue Beschreibung der Tätigkeit. Eine Beurteilung und Wertung deiner erbrachten Leistungen sind darin nicht enthalten.
  • Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst neben den persönlichen Daten, der Dauer und der Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit außerdem eine detaillierte Beurteilung und Hervorhebung deiner individuellen, persönlichen Fähigkeiten. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist der ausführlichere Nachweis für deine zukünftigen Arbeitgeber.

Welche äußeren Vorgaben muss ich beachten?

Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss nach außen hin makellos erscheinen. Es muss auf Firmenpapier ausgestellt werden und darf keine grammatikalischen oder Rechtschreibfehler enthalten. Frage- und Ausrufezeichen dürfen nicht verwendet und einzelne Wörter nicht fett, kursiv oder unterstrichen hervorgehoben werden. Das Arbeitszeugnis darf außerdem keine Flecken oder Falten haben, die beim Kopieren Streifen nach sich ziehen können. Es muss zudem von mindestens einem zuständigen Vorgesetzten unterschrieben werden. Du solltest dabei jedoch unbedingt darauf achten, dass dich diejenige Person, die dein Arbeitszeugnis unterschreibt, kennt und bei eventuellen Rückfragen deines neuen Arbeitgebers von dir und deinen Fähigkeiten berichten kann. Sollte dies nicht der Fall sein hast du die Möglichkeit, höher gestellte Mitarbeiter, die dich kennen und eine Verantwortung für dich hatten, zusätzlich unterschreiben zu lassen.

Inhaltliche Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und positiv formuliert sein, es darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht hindern.
Das Arbeitszeugnis enthält zunächst die Überschrift „Arbeitszeugnis” oder „Zeugnis”.
Danach folgt ein einführender Satz, der deine persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort) und eine Angabe über den Zeitraum und die Position enthält, die du in dem Unternehmen eingenommen hast.
Als nächstes folgt eine Auflistung deiner im Unternehmen erfüllten Aufgabenbereiche. Danach beurteilst du deine Persönlichkeit. Es ist wichtig, dass du auf dein Sozialverhalten, deine Motivation, deine Zuverlässigkeit und deine Pünktlichkeit eingehst.
In Positionen mit Personalverantwortung beurteilst du zusätzlich deine Führungsqualitäten. Anschließend werden deine Leistungen im Einzelnen beurteilt. Hierbei solltest du folgende Punkte näher beschreiben: Arbeitsmotivation, Sozialverhalten, Fachwissen, Arbeitsweise, Weiterbildungsbereitschaft und Arbeitserfolg.
Der letzte Absatz des Arbeitszeugnisses besteht aus der Austrittsformel (Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses), der Dankes-Bedauerns-Formel und den Zukunftswünschen.
Das Arbeitszeugnis schließt mit Ort, Datum und der Unterschrift des Vorgesetzten ab.

Formulierungen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis

Es gibt viele Formulierungen, die beim ersten Lesen positiv klingen, sich beim näheren Betrachten aber als so genannte „Geheimcodes” herausstellen. Nach §109 Absatz 2 der Gewerbeordnung sind diese Geheimcodes allerdings unzulässig. Hier heißt es, “das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.”

Hier findest du einige Formulierungen und ihre näheren Bedeutungen:

1) „Frau Mustermann verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen.”
Bedeutung: Frau Mustermann weiß nicht viel, vertritt ihre Meinung aber mit großer Klappe.

2) „Frau Mustermann war stets bemüht, die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten
Zufriedenheit zu erfüllen.”
Bedeutung: Frau Mustermann konnte die Aufgaben nicht zu unserer Zufriedenheit erfüllen.

3) „Frau Mustermann hat alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigt.”
Bedeutung: Frau Mustermann ist penibel und kleinlich und arbeitet ohne Eigeninitiative.

4) „Unter den Kollegen galt Frau Mustermann als tolerante Mitarbeiterin.”
Bedeutung: Frau Mustermann war zwar unter den Kollegen beliebt, nicht aber beim Chef.

5) „Frau Mustermann hat sich mit Begeisterung allen Aufgaben gewidmet.”
Bedeutung: Frau Mustermann hat sich mit Begeisterung allen Aufgaben gewidmet, leider blieb dabei aber der erhoffte Erfolg aus.

Wenn du bei deinem Arbeitszeugnis neben den äußeren Richtlinien also auch auf eindeutige und klare Formulierungen achtest, dann steht deiner erfolgreichen Bewerbung in Zukunft nichts mehr im Wege. Viel Erfolg!

Zum Download: Beispiel eines qualifizierten Arbeitszeugnisses