Ausbildung und Studium bei der Schutzpolizei Nordrhein-Westfalen
Das Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in NRW ist wie folgt gegliedert:
Vorauswahl (Prüfung der Bewerbungskriterien und gesundheitlichen Voraussetzungen)
1. Verfahrenstag
Computergestütztes Testverfahren zur Überprüfung der Kompetenzmerkmale: Analytische Fähigkeit, Lernfähigkeit (Gedächtnis), Kommunikationsfähigkeit (schriftlich), soziale und persönliche Kompetenzen
- Formalgespräch
- Computergestütztes Testverfahren („Wiener Test“) zur Überprüfung von: Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit
2. Verfahrenstag (halbtägig)
- Ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit. Dazu gehören u. a. Hörtest, Sehtest, EKG, Ergometrie, ggf. Röntgen u.v.m.
3. Verfahrenstag (hierzu wird gesondert nach Bestehen der ersten beiden Tage eingeladen)
- Assessment-Center (AC)
- Rollenspiel Nr. 1 (Kollegenkonflikt)
- Präsentation (Vortrag)
- Rollenspiel Nr. 2 (Praktikant im Büro)
- strukturiertes Auswahlgespräch
- Einführung
- Selbstvorstellung/Freies Gespräch
- Biografische Fragen („Blick nach hinten“)
- Situative Fragen („Blick nach vorn“)
- Rückmeldegespräch
Anschließend findet die Nachauswahl statt (u. a. abschließende Bearbeitung der Bewerbung)
Ausbildung und Studium bei der Kriminalpolizei Nordrhein-Westfalen
Die Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen findet nur für den gehobenen Dienst statt. Voraussetzung hierfür ist mindestens die Fachhochschulreife. Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten erfolgt durch ein Studium an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.
Studienorte der FHöV NRW sind in Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster.
Eine direkte Einschreibung für ein Studium an der FHöV NRW ist nicht möglich. Sie müssen sich zunächst um einen Ausbildungsplatz für das duale Studium „Polizeivollzugsdienst“ (B.A.) bewerben und ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen. Unter https://polizei.nrw/karriere erhalten Sie Informationen zu den Voraussetzungen zur Einstellung in den Polizeiberuf und zur Bewerbung.