Ausbildung und Studium bei der Schutzpolizei in Niedersachsen
Die Auswahlprüfung in Niedersachsen setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
1.Computerunterstützter Eignungstest
Um sich optimal auf den computerunterstützten Eignungstest vorzubereiten, wird empfohlen, die einschlägig bekannten Testhandbücher durchzugehen und mit dem Übungstest so lange zu trainieren, bis Sie ihn sicher bestehen.
2.Sportüberprüfung
Im Rahmen der Sportüberprüfung soll festgestellt werden, ob Sie im Ausdauerbereich den besonderen körperlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes genügen.
3.Strukturiertes Interview
Wenige Wochen nach dem computerunterstützten Eignungstest und der Sportüberprüfung findet dezentral in der von Ihnen angegebenen Wunschbehörde ein Auswahlgespräch als strukturiertes Interview statt.
4.Polizeiärztliche Untersuchung
Sofern Ihre bisherigen Ergebnisse und damit die erreichte Ranglistenposition eine Einstellungszusage wahrscheinlich machen, werden Sie zum Abschluss des Auswahlverfahrens zur Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit eingeladen.
Ausbildung und Studium bei der Kriminalpolizei in Niedersachsen
Die Polizeiakademie des Landes Niedersachsen bietet an drei Standorten in Niedersachsen jährlich Studienplätze für angehende Polizeivollzugsbeamte an.
Voraussetzungen für Ihre Einstellung bei der Polizei Niedersachsen
Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Darüber hinaus sind bei einem dringenden dienstlichen Interesse Ausnahmen möglich.
Sie haben das Abitur, eine Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
Sie haben sechs Jahre Englischunterricht besucht oder können ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Sie sind gerichtlich nicht vorbestraft.
- Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre.
- Sie sind als Bewerberin mindestens 1,63 m und als Bewerber mindestens 1,68 m groß.
- Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Sie haben das Jugendschwimmabzeichen in Bronze.
- Sie sind darüber hinaus gesund und sportlich.
Im Einzelfall sind Ausnahmen von den oben stehenden Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei der Polizeiakademie in Niedersachsen, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.
Realschülerinnen und Realschüler können sich für ein Praktikum bei der Polizei Niedersachsen und den Besuch einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung bewerben und nach Erwerb der Fachhochschulreife an der Polizeiakademie studieren.
Bewerbungsunterlagen finden sie hier: https://polizei-studium.de/bewerbungsunterlagen,15.html