Ausbildung und Studium bei der Schutzpolizei in Bremen

Einstellungstest und Auswahlverfahren bei der Polizei Bremen 2012 (nur gehobener Dienst):

Die Einstellungsprüfung

Die Polizei Bremen hat den zeitlichen Ablauf des Auswahlverfahrens überarbeitet. Er sieht in Zukunft wie folgt aus:

1. Prüfungstag: Schriftliche Prüfung

Mit der schriftlichen Prüfung werden ein Rechtschreibtest und ein Intelligenzstrukturtest durchgeführt.

1. Prüfungstag: Sportprüfung

Im Mittelpunkt steht hier die Überprüfung Ihrer körperlichen Fitness.

2. Prüfungstag: Mündliche Prüfung

Das Eignungsgespräch findet grundsätzlich in Gruppen mit 3-5 Bewerberinnen/ Bewerbern statt.

2. Prüfungstag: Untersuchung Polizeidiensttauglichkeit

Mit einer ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung soll festgestellt werden, ob Sie den körperlichen bzw. medizinischen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen sind.

Ausbildung und Studium bei der Kriminalpolizei in Bremen

In Bremen studieren Sie an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Wird das Studium erfolgreich abgeschlossen, werden Sie zum Polizeikommissar zur Anstellung (z.A.) ernannt und erhalten den Status eines Beamten auf Probe. Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt grundsätzlich mit dem 27. Lebensjahr.

Anforderungen

Man sollte

  • Abitur, Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss haben
  • körperlich fit sein
  • gute Deutschkenntnisse besitzen
  • einen Führerschein der Klasse B haben
  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes oder eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen. Das Land Bremen stellt auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten in den Polizeivollzugsdienst ein, wenn ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität im Land Bremen lebt und der/die Bewerber/-in neben der deutschen Sprache in Wort und Schrift auch die jeweilige Heimatsprache beherrscht.
  • jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten
  • noch keine Polizeiausbildung erfolglos abgebrochen haben
  • gerichtlich nicht vorbestraft sein
  • am Einstellungstag grundsätzlich nicht älter als 25 Jahre sein (wenn Sie über einen Migrationshintergrund oder über Berufserfahrungen in den Bereichen Recht und/oder Soziales verfügen, besteht nach Rücksprache die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung vom Höchstalter).

Einige Kandidaten werden zu einem dreitägigen Einstellungstest eingeladen. Dieser muss bestanden werden.