Der Einstellungstest für den mittleren Dienst bei der Schutzpolizei (wird jetzt in Bayern mit 2. Qualifikationsebene bezeichnet):
Das Auswahlverfahren für die 2. Qualifikationsebene:
1.Schriftliche Prüfung:
Sie gliedert sich in einen Sprach- und einen Grundfähigkeitstest. Sie sollten Grundkenntnisse in der EDV besitzen (Kenntnisse der Tastatur und im Umgang mit der Maus).
2.Sprachtest:
Beim ca. 90-minütigem Sprachtest am Computer wird die Sprachbeherrschung überprüft. Die Aufgaben umfassen hierbei unter anderem die Rechtschreibung, Grammatik, Wortverständnis und Sprachgefühl. Die einzelnen Aufgaben gliedern sich in verschiedene Aufgabentypen. Dies kann z.B. in Form eines Lückendiktats, Multiple-Choice-Aufgaben oder mittels Eintragungen in Freitextfelder geschehen. Die Aufgaben haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten.
3.Grundfähigkeitstest:
Der ca. 50-minütige Grundfähigkeitstest am PC umfasst die Bereiche Bearbeitungsgeschwindigkeit, Verarbeitungskapazität und Gedächtnisleistung. Dies erfolgt unter Heranziehung von Texten, Zahlen, Formen und Figuren. Die einzelnen Aufgaben sind zeitlich begrenzt.
4.Auswahlgespräch:
- Dauer ca. 45 Minuten
- Im Rahmen des Auswahlgesprächs werden Sie durch Ihre persönliche Vorstellung und anhand von Fragen insbesondere hinsichtlich Ihrer sozialen Kompetenz, Belastbarkeit und Leistungsmotivation geprüft.
5.Gruppenaufgabe:
- Dauer ca. 45 Minuten
- Sie besteht aus einer Gruppendiskussion mit vier bis acht Teilnehmern und dient insbesondere der Feststellung der kommunikativen Fähigkeiten und des Kooperationsvermögens. Eine Problemstellung soll im Team diskutiert und gelöst werden.
6.Sporttest:
Dieser beinhaltet:
- Sit-ups
- Springen über Kleinbank
- Bankdrücken
- Pendellauf
- Cooper-Test
- Schwimmen
7.Arztliche Untersuchung:
Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Vom Polizeiarzt wird daher bei der Auswahluntersuchung festgestellt, ob Sie für den Polizeivollzugsdienst gesundheitlich geeignet sind.
Studium bei der Kriminalpolizei in Bayern
In Bayern ist eine Bewerbung nur über persönliche Kontaktaufnahme mit einem Einstellungsberater möglich. Der Einstellungsberater führt mit Ihnen ein umfangreiches Bewerbungs-bzw. Beratungsgespräch.
Der Berater
- informiert Sie umfassend über die Bewerbung und Ausbildung.
- unterstützt Sie beim Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen.
- hält für Sie den Bewerbungsbogen der Bayerischen Polizei bereit.
Damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten und Ihre Bewerbung direkt an Ihren Einstellungsberater richten.
Termine – mittlerer Dienst
- 30. April des Vorjahres Meldeschluss für Einstellung März
- 31. Oktober des Vorjahres Meldeschluss für Einstellung September
Bis zu diesen Terminen muss beim zuständigen Einstellungsberater ein Beratungsgespräch stattgefunden haben und es müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Termine – gehobener Dienst
- spätestens Ende Juni des Einstellungsvorjahres Anmeldung beim Landespersonalausschuss für das Auswahlverfahren für die Einstellung in Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes.
- spätestens bis zum 31.10. des Einstellungsvorjahres Eingang des Bewerbungsformblattes für die Polizei über den zuständigen Einstellungsberater beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (BPP), Sachgebiet P 4, Nachwuchswerbung, Pödeldorfer Str. 77/79, 96052 Bamberg
Den Bewerbungsbogen der Polizei und weitere Formulare erhalten Sie bei Ihrer Einstellungsberatung. Dort können Sie sich auch über die sonstigen Bewerbungsunterlagen informieren.