Die Tätigkeit als Polizistin oder Polizist ist in der Gesellschaft ein anerkannter Beruf. Das Aufgabengebiet fordert den Bürgern in Uniform vielseitige Fähigkeiten ab. Die geistigen und motorischen Herausforderungen in der täglichen Arbeit
der Polizei sind signifikant. Daher durchlaufen die Bewerber ein strenges Auswahlverfahren. Wer sich in der Ausbildung beweist, hat sogar die Möglichkeit zum weiterführenden Studium und auf eine lebenslange Antellung als Staatsdiener.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung oder das Studium bei der Polizei erfüllen?
Das Mindestalter für die Ausbildung bei der Polizei beträgt je nach Bundesland 16 oder 17 Jahre, das zulässige Höchstalter schwankt zwischen 24 und 37 Jahren. Ferner gibt es eine vorgeschriebene Mindestgröße, die bei Frauen 1,60m und bei Männern 1,65m beträgt.
Es gibt auch Vorschriften über den Body- Mass- Index (Gewicht geteilt durch Körpergröße²). Danach muss der Bewerber einen BMI zwischen 18 und 27,5 haben, ein BMI zwischen 20 und 25 ist wünschenswert. Für den BMI zwischen 18 und 20 und zwischen 25 und 27,5 entscheidet der Arzt über die Polizeidiensttauglichkeit.
„Ein Bodymassindex zwischen 20 und 25 ist wünschenswert“
Für die Ausbildung zum Polizisten im mittleren Dienst ist die abgeschlossene mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss mit einer anschließend abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung. Für das Studium zum Eintritt in den gehobenen Polizeidienst benötigt ihr mindestens die Fachhochschulreife. Ihr müsst nachweisen, dass ihr mindestens 6 Jahre (oder 4 Jahre bei einem erhöhten Stundenanteil) Englisch- Unterricht hattet.
Darüber hinaus muss ein Bewerber über den Führerschein der Klasse B verfügen. Solltet ihr den Führerschein bei der Bewerbung noch nicht besitzen, könnt ihr ihn auf eigene Kosten bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums nachholen.
Ferner muss der Bewerber schwimmen können. Die Schwimmbescheinigung solltet ihr der Bewerbung beilegen. Des Weiteren müsst ihr in der Bewerbung nachweisen, dass ihr über das Deutsche Sportabzeichen verfügt, welches nicht älter als 6 Monate sein darf. Bis zum 01.08. des Einstellungsjahrs müsst ihr nachweisen, dass ihr das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen (mindestens Bronze) erworben habt. Dieses darf nicht älter als 12 Monate sein.
Des Weiteren müsst ihr die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Ferner soll der Bewerber in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und über einen einwandfreien Leumund verfügen. Darüber hinaus dürft ihr nicht vorbestraft sein.
Außerdem solltet ihr eine hohe Teamfähigkeit, sicheres Auftreten und Verhalten, eine große soziale Kompetenz, eine hohe Kommunikationsfähigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild (dazu gehört, dass ihr keine sichtbaren Tätowierungen und Piercings tragt), gute Umgangsformen und eine große Flexibilität mitbringen. Ihr müsst damit rechnen, dass ihr für die Ausbildung oder auch nach der Ausbildung eventuell umziehen müsst.
Zunächst müsst ihr euch bei der Polizei bewerben. Überzeugt eure Bewerbung, werdet ihr zum Einstellungstest eingeladen, dessen Bestehen Voraussetzung für die Ausbildung oder das Studium ist.
Wie sollte die Bewerbung aussehen?
Im Internet findet ihr Musterbewerbungen. In die Bewerbung gehören das Anschreiben, in dem man begründet, warum man sich für die Ausbildung bei der Polizei bewirbt, der Lebenslauf, ein Führungszeugnis und Zeugniskopien.
In den Fächern Deutsch und Sport solltet ihr über gute bis sehr gute Noten verfügen. Außerdem ist es von Vorteil, wenn ihr über PC- Kenntnisse verfügt oder schon mal einen Schreibmaschinenkurs belegt habt.
In einigen Bundesländern ist auch die Abgabe einer Online- Bewerbung möglich. In manchen Bundesländern liegen zwischen der Bewerbung und dem Einstellungstermin 1,5 Jahre. In dieser Zeit müsst ihr das Auswahlverfahren durchlaufen. Für den mittleren Dienst fällt der Einstellungstermin in der Regel auf den 01.09., für den gehobenen Dienst auf den 01.04. eines jeden Jahres.
Wie läuft der Einstellungstest ab?
Polizei Einstellungstest: Schriftliche und mündliche Prüfung + Sporttest + ärztliche Untersuchung
Der Einstellungstest setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, einem Sporttest und einer ärztlichen Untersuchung zusammen. Das Einstellungsverfahren dauert 2 bis 4 Tage. Die Anforderungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Darüber hinaus hängen die Anforderungen davon ab, ob ihr eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren wollt. Getestet werden eure Intelligenz, euer Allgemeinwissen, Rechtschreibung, Fähigkeiten und Konzentrationsvermögen. Darüber hinaus werden eure Kenntnisse der deutschen und manchmal auch der englischen Sprache geprüft.
Ferner werdet ihr in Gruppengesprächen, Interviews und einem Kurzreferat auf die Probe gestellt.
In der medizinischen Untersuchung wird überprüft, ob ihr polizeidiensttauglich seid. Dazu werden Gewicht und Größe überprüft, Sehvermögen, Gehör, und Kreislaufbelastung getestet. In der Sportprüfung werden Koordination, Schnelligkeit und Ausdauer getestet. Dafür müsst ihr einen Wendelauf und einen Parcours in einer bestimmten Zeit absolvieren und den so genannten Cooper- Lauf- Test bestehen, bei dem in einer bestimmten Zeit eine Strecke gelaufen werden muss.
Es gibt Einstellungsberater oder Ansprechpartner in Sachen Einstellung in vielen Kreispolizeibehörden. Holt euch dort einen Termin und lasst euch beraten.
Was passiert in der Ausbildung?
Die berufliche Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst dauert in der Regel 30 Monate. Die Auszubildenden werden zu Beginn der Ausbildung zu Polizeimeisteranwärtern ernannt und treten in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ein. Zum Ende der Ausbildung erfolgt eine praktische und theoretische Laufbahnprüfung und eure Ernennung zu Beamten auf Probe für mindestens 2 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an Polizeischulen, Polizeidienststellen oder Polizeidirektionen. Die erworbenen Kenntnisse werden in Tests, in der Regel ein Mal im Halbjahr, überprüft. Zu den theoretischen Inhalten, die in der Ausbildung vermittelt werden, gehören die Fächer Englisch, Polizeirecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Strafverfahrensrecht, besonderes Sicherheitsrecht, Beamtenrecht, Waffenkunde und Polizeidienstkunde inklusive Fotografie, Funktechnik, Funkverkehr, Kriminalistik, Politische Bildung und Dienstrecht. Zum praktischen Unterricht gehören Einsatztraining, Selbstverteidigung, Waffen- und Schießausbildung, Erste Hilfe, Fahrausbildung und Diensttransport. Ihr solltet nicht vor einem hohen Anteil an Schreibarbeit zurückschrecken.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung bereitet ihr euch in den Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei auf den späteren Einzeldienst vor.
Im Bereich der Schutzpolizei oder Kriminalpolizei ist beispielsweise eine Tätigkeit als Streifen- oder Ermittlungsbeamter der Schutzpolizei, Verkehrsunfallsachbearbeiter, Ermittler der Kriminalpolizei, Kriminaltechniker, Bootsführer der Wasserschutzpolizei, Polizeitaucher, Hundeführer der Schutzpolizei oder Angehöriger der Polizeireiterstaffel denkbar.
Ein Aufstieg im mittleren Polizeivollzugsdienst ist bis zum Polizei- oder Kriminalhauptmeister möglich. Ab dem 27. Lebensjahr ist eine Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit möglich.
Das Gehalt während der Ausbildung beträgt in den neuen Bundesländern ungefähr 760,- €, in den alten Bundesländern liegt es etwa bei 820,- €. Nach der Ausbildung erhöht sich das Gehalt je nach Beschäftigungsdauer.
Wie läuft das Studium ab?
Das Studium zum Eintritt in den gehobenen Polizeivollzugsdienst dauert 3- 3,5 Jahre und endet, wie auch die Ausbildung, mit einer Laufbahnprüfung. Zu Beginn des Studiums werdet ihr zu Polizeikommissaranwärtern und Beamten auf Widerruf ernannt. Das Studium erfolgt in der Regel an Fachhochschulen. Die einzige Polizeiakademie Deutschlands befindet sich in Nienburg zwischen Bremen und Hannover. Die Polizeiakademie hat Standorte in Hann, Münden und Oldenburg.
Zu den Studienfächern gehören Einsatzlehre, Führungslehre, Kriminalistik, Kriminologie, Psychologie, Rechtswissenschaften, Verkehrslehre, Öffentliche Betriebswirtschaftslehre und Organisation- und Personalentwicklung. Bei den Vorlesungen besteht Anwesenheitspflicht.
Ferner müsst ihr bis zum 01. Februar des auf die Einstellung folgenden Jahres nachweisen, dass ihr das Tastschreiben am PC beherrscht. Diese Schnellschreibarbeit ist Voraussetzung für den Studienerfolg.
Auch während des Studiums bekommt ihr ein Gehalt, das sich sehen lassen kann. Bei Aufnahme des Studiums erhält ein lediger Polizeikommissaranwärter ungefähr 860,- € (netto). Dieser Betrag erhöht sich bei Verheirateten und bei höheren Dienstjahren. Im 4. Dienstjahr liegt das Gehalt für einen ledigen Polizeikommissar bereits bei ca. 1800,- €.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium erhaltet ihr ein Diplom und die Ernennung zum Bachelor. Die Absolvierung des Masterstudiengangs im Anschluss an das Studium an der Polizeiakademie ist europaweit möglich.
Im gehobenen Polizeivollzugsdienst sind bei der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei Tätigkeiten als Dienstgruppenführer der Schutzpolizei, Sachbearbeiter in der Polizeidirektion, der Verkehrspolizeiinspektion oder Kriminalpolizeiinspektion oder als Leiter des Ermittlungsdienstes im Polizeirevier möglich.