Überblick zu den Zulassungsvoraussetzungen der Bundesländer

Hochschulen: In Baden-Württemberg gilt ein offener Hochschulzugang für Meister und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung. Auch für bestimmte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie oder für Absolventen einer Fachschule gilt der offene Zugang. Einzige Zugangsvoraussetzung ist ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule.

Als qualifizierter Bewerber ohne Meisterprüfung oder gleichwertiger beruflicher Fortbildung musst du neben deiner abgeschlossenen Ausbildung auch eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen und an einer Eignungsprüfung und einem Beratungsgespräch teilnehmen um zum Hochschulstudium zugelassen zu werden.

Pädagogische Hochschulen: Für ein Lehramtsstudium an Grund- und Hauptschulen und den Studiengang der Elementarpädagogik sind eine mindestens zweijährige, staatliche oder staatlich anerkannte Berufsausbildung und eine Eignungsprüfung an der Hochschule die Zugangsvoraussetzungen.

Fachhochschulen: Um Zugang zu den Studiengängen der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik zu bekommen, ist eine Ausbildung zum Erzieher, Heilpädagogen, Arbeitserzieher, Heilerziehungspfleger oder Erzieher der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (jeweils mit staatlicher Anerkennung) Pflicht. Außerdem musst du an einer Eignungsprüfung teilnehmen.

Für die pflegewissenschaftlichen Studiengänge wird eine Ausbildung zum Altenpfleger mit staatlicher Anerkennung, Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger oder Entbindungspfleger, (immer mit mittlerem Bildungsabschluss und einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung) und eine bestandene Eignungsprüfung vorausgesetzt.

Den Zugang zu dem Studiengang Elementarpädagogik regeln die einzelnen Fachhochschulen.

In Bayern gibt es drei Möglichkeiten der Studienzulassung:

1) Bewerber mit einem einschlägigen Meisterabschluss, einer einschlägigen Fortbildungsprüfung oder einem staatlichen Fachhochschul- oder Fachakademieabschluss können an einer Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen.

2) Bewerber, die eine bestandene Meisterprüfung, eine der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder eine staatliche Abschlussprüfung an einer Fachschule oder Fachakademie nachweisen können, müssen lediglich ein Beratungsgespräch absolvieren um eine Studienzulassung zu erhalten.

3) Bewerber, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich passenden Bereich und zudem eine anschließende hauptberufliche Praxis von mindesten drei Jahren nachweisen können, müssen vorerst an einem Beratungsgespräch an der Hochschule teilnehmen. Je nach Hochschule müssen hierzu noch eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium über zwei Semester absolviert werden.

Um in Berlin ohne Abitur studieren zu können, müssen die Bewerber einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung nachweisen können. Ebenfalls zugelassen werden Bewerber mit einer einschlägig abgeschlossenen Berufsausbildung und einer mindestens vierjährigen Berufserfahrung. Gleiches gilt für Bewerber mit bestandener Meisterprüfung, mit einem Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder als staatlich geprüfter Betriebswirt in geeigneter Fachrichtung. Die Bewerber müssen ein Probestudium von zwei bis vier Semestern absolvieren.

Bewerber, die einen Schulabschluss der Sekundarstufe I vorweisen können oder eine gleichwertige und für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer zweijährigen Berufserfahrung oder eine Meisterprüfung in einem für das Studium geeigneten Beruf erfolgreich abgelegt haben, können zu einem Hochschulstudium ohne Abitur in Brandenburg zugelassen werden. Angaben zu weiteren Einstellungskriterien gibt es nicht.

Im Bundesland Bremen wird zwischen der allgemeinen und die fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung unterschieden. Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt für Bewerber mit bestandener Meisterprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung. Ebenso gilt sie für Bewerber, die einen Ausbildungsgang einer zweijährigen Fachschule mit staatlicher Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung wird nach einer Einstufungsprüfung oder einem Probestudium an Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer Berufstätigkeit von insgesamt fünf Jahren vergeben.

Bewerber, die eine Fortbildungsprüfung als Meister oder Fachwirt oder eine gleichwertige fachspezifische Fortbildungsprüfung bestanden haben müssen an einem Beratungsgespräch teilnehmen, um eine Hochschulzugangsberechtigung im Bundesland Hamburg zu erhalten.

Bewerber mit einer abgeschlossene Berufsausbildung und einer danach abgeleisteten Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren müssen eine Eingangsprüfung bestehen.

Bewerber mit einer erfolgreich absolvierten Meisterprüfung oder eines vergleichbaren Abschlusses sind in Hessen zum Studium in allen Fachrichtungen berechtigt. Sie müssen lediglich an einem Beratungsgespräch teilnehmen.

Eine fachgebundene Hochschulreife besitzen hingegen Bewerber mit Abschlüssen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sowie Absolventen eines einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Uni Frankfurt. Um zum Hochschulstudium zugelassen zu werden müssen diese Bewerber eine Zugangsprüfung ablegen.

Bewerber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz erhalten uneingeschränkten Zugang zu den Fachhochschulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Bewerber, die eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in ihrem zur Ausbildung passenden Bereich nachweisen können, müssen an einer Zugangsprüfung teilnehmen um für ein Hochschulstudium zugelassen zu werden.

Eine Hochschulzugangsberechtigung ohne besondere Zulassungsverfahren im Bundesland Niedersachsen bekommen Bewerber, die

  • eine Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben
  • an einem Bildungsgang zum/zur staatlich geprüften Techniker/in oder Betriebswirt/in teilgenommen haben
  • nach einem Lehrgang ein Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst besitzen
  • einen Fachschulabschluss erworben haben
  • einen Abschluss aufgrund einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe, der auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht, haben
  • eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahe stehenden Bereich abgeschlossen und diesen Beruf mindestens drei Jahre lang ausgeübt haben
  • ein Stipendium des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben

Bewerber, die lediglich eine berufliche Vorbildung besitzen, müssen an einer Zugangsprüfung teilnehmen.

Bewerber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfung oder einer vergleichbarer Aufstiegsfortbildung haben in Nordrhein-Westfalen einen prüfungsfreien Zugang zu allen Studiengängen an allen Hochschulen.

Auch beruflich qualifizierte Bewerber mit einer mindestens 2jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung sowie mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Anschluss haben einen prüfungsfreien Zugang zu allen ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studiengängen an allen Hochschulen in NRW. Um in abweichenden Studiengängen zugelassen zu werden müssen die Bewerber entweder eine Zugangsprüfung bestehen oder, in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen, ein Probestudium erfolgreich absolvieren.

Im Bundesland Rheinland-Pfalz können sich Qualifizierte bewerben, die ihre Ausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser abgeschlossen haben. Vergleichbar mit diesem Notendurchschnitt ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

Universitäten: Um ein Studium an einer Universität in Rheinland-Pfalz beginnen zu können, müssen die Bewerber je nach Hochschule entweder eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium von mindesten zwei und höchstens vier Semestern absolvieren.

Fachhochschulen: Auch ein Fachholschulstudium setzt ein Probestudium von mindestens zwei bis zu vier Semestern voraus. In Rheinland-Pfalz gelten allerdings Ausnahmen für Bewerber, die die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Bei der Zulassung zu einem Universitätsstudium entfällt der Mindestnotendurchschnitt des Ausbildungsabschlusses und bei einem Abschluss der Prüfung mit mindestens „gut“ entfällt auch die Zugangsprüfung oder das Probestudium. Bei der Zulassung zu einem Fachhochschulstudium entfallen ebenfalls der Mindestnotendurchschnitt des Ausbildungsabschlusses und das Absolvieren eines Probestudiums.

Auch im Saarland wird zwischen einem allgemeinen und einem fachgebundenen Hochschulzugang unterschieden. Hier findest du eine Auflistung der Zugangskriterien.

Bewerber, die die folgenden Abschlüssen nachweisen können, erhalten im Saarland die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:

  • Meister im Handwerk
  • Bewerber mit Fortbildungsabschlüssen, auch für Berufe im Bereich des Gesundheitswesens und in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufen
  • Bewerber mit Fachschulabschlüssen

Bewerber, die die nachfolgenden Abschlüsse erworben haben, erhalten im Saarland den fachgebundenen Hochschulzugang:

  • Bewerber, die einen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben
  • Bewerber, die mindestens drei Jahre einer hauptberuflichen Tätigkeit im erlernten oder verwandten Beruf nachgekommen sind

Die Bewerber müssen zudem an einer Studienberatung und einer Fachstudienberatung teilnehmen. In hochschulstart-Studiengängen muss der Bewerber zusätzlich ein Probestudium absolvieren oder an einer Hochschulzugangsprüfung teilnehmen.

Bewerber, die in Sachen an einer Universität oder Fachhochschule ohne Abitur studieren möchten, können sich nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger Berufstätigkeit bewerben. Zudem müssen sie eine Zugangsprüfung ablegen.

Auch in Sachsen-Anhalt gibt es die Möglichkeit ohne Abitur zu studieren. Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen oder eine anerkannte Berufsausbildung mit einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit vorweisen können. Ist dies der Fall, können die Bewerber durch eine Eignungsprüfung ihre Zulassung zu einem Studium erlangen.

Bewerber, mit einer erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfung oder jene mit Abschlüssen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung können in Sachsen-Anhalt direkt ein Studium aufnehmen. Sie erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu allen Studienangeboten.

Bewerber, die eine Berufsausbildung mit einer Mindestdurchschnittsnote von 3,0 abgeschlossen haben und eine fünfjährige Berufstätigkeit sowie ein Vorpraktikum nachweisen können, erhalten eine Hochschulzugangsberechtigung nach einem erfolgreichen Probestudium (2 bis 4 Semester).

Bewerber, die bereits eine Meisterprüfung oder eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert haben, müssen keine weiteren Zugangsvoraussetzungen für ein Studium in Schleswig-Holstein erfüllen.

Bewerber, die eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, die Mindestdurchschnittsnote von 3,0 jedoch nicht erreichen aber eine dreijährige Berufspraxis nachweisen können, bei der sie wenigstens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit gute Leistungen erbracht haben, können nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung ebenfalls ein Studium in Schleswig-Holstein beginnen.

Bewerber mit einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung, staatlich geprüfte Techniker, staatlich geprüfte Betriebswirte oder Bewerber, die erfolgreich an einer beruflichen Fortbildung teilgenommen haben, benötigen kein zusätzliches Verfahren, um zu einem Studium in Thüringen zugelassen zu werden.

Bewerber, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens drei Jahren können nach dem Bestehen einer Eingangsprüfung ein Studium in Thüringen beginnen.

(Quelle: http://www.wege-ins-studium.de/data/File/Material/2010_07_00-Synopse-Hochschulzugang-berufl-qualifizierter-Bewerber.pdf, Stand: Juli 2010)