Die Zahnmedizin, das neben Humanmedizin wohl beliebteste Studium. Warum so viele nach ihrem Abitur in die Welt von Karies, Brücken und Bohrern eintauchen wollen, bleibt dem Verfasser ein Rätsel. Vielleicht liegt es an den bekannt guten Verdiensten, echter Passion oder auch dem Wunsch des Quereinstiegs zur Humanmedizin.
Der Verlauf des Studiums bestimmt sich nach der Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie dem Gesetz über die Ausübung von Zahnheilkunde. Diese Regelwerke sehen eine Einteilung des Studiums in ein vorklinisches und klinisches Studium von jeweils fünf Semestern vor. Während des vorklinischen Studiums beschäftigen sich die Studierenden in Form von Vorlesungen, Kursen und Praktika beispielsweise mit den Fächern Physik, Chemie, Anatomie, Biologie oder Zoologie und Werkstoffkunde. Der Abschnitt des klinischen Studiums führt eine Vertiefung der gelegten Grundlagen herbei und erweitert das Wissen durch zusätzliche Fächer. Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester und 6 Monate.
Welche Unis gibt es für Zahnmedizin?
Universität Aachen, Universität Berlin Charité, Universität Bonn, Universität Dresden, Universität Düsseldorf, Universität Erlangen-Nürnberg,Universität Frankfurt am Main, Universität Freiburg, Universität Gießen – Universität Göttingen, Universität Greifswald, Universität Halle-Wittenberg, Universität Hamburg, Universität Hannover MedH, Universität Heidelberg, Universität Homburg/Saarbrücken, Universität Jena, Universität Kiel, Universität Köln, Universität Leipzig, Universität Mainz, Universität Marburg, Universität München, Universität Münster, Universität Regensburg, Universität Rostock, Universität Tübingen, Universität Ulm, Universität Witten-Herdecke, Universität Würzburg
Der NC bei Zahnmedizin WS 15/16
- Universität Greifswald: Abiturbestenquote 1,2; Wartezeit (12) 3,0; AdH: 2,5
- Berlin-Charité: Abiturbestenquote 1,1; Wartezeit (12) 2,9; AdH: keine Angaben
- Universität Hamburg: Abiturbestenquote 1,1; Wartezeit (12) 2,0; AdH: keine Angaben
Die Studienplatzklage im Fach Medizin
Die Studienplatzklage im Studienfach Zahnmedizin rückt durch die immer weiter steigenden NCs in den Fokus. Die Doppelabiturjahrgänge und die seit Jahrzehnten steigende Abiturientenquote sind die Hauptgründe für die hohe Bewerberzahl. Bei manchen steht der Berufswunsch des Dentisten im Vordergrund, wobei andere den Quereinstieg zur Humanmedizin anstreben. Grundsätzlich gilt die Faustformel, je mehr Kläger desto geringer die Chancen, auf einen Studienplatz. Die Studienplätze werden durch den Träger Hochschulstart zentral vergeben.
Chancen und Verfahren
Die Chancen für eine erfolgreiche Kapazitätsklage erhöht sich mit der Anzahl der verklagten Universitäten. Es handelt sich hierbei aber um überwiegend schriftliche Verfahren, so dass weder ihr noch euer Anwalt durch die ganze Republik reisen muss. Mit dem Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität wird der Hochschule unterstellt nicht alle gesetzlich bestimmten Studienplätze freigegeben zu haben. Wenn das Gericht feststellt, dass weitere Plätze zur Verfügung gestellt werden, dann werden diese unter den Klägern vergeben. Im Studiengang Zahnmedizin gibt es immer mehr Kläger als gefundene Plätze. Es gibt dabei zwei Verfahrensweisen. Entweder das Gericht gibt der Hochschule auf die Plätze im Rahmen eines Losverfahrens zu verteilen oder die Plätze werden an die Kläger mit dem besten Abiturschnitt vergeben.
Die gefundenen Plätze im Studiengang Zahnmedizin gehen in den letzten Jahren zurück. Wir empfehlen euch, den Anwalt eures Vertrauens, nach seinen Erfahrungen zu befragen.
Kosten für eine Studienplatzklage
Die Kosten für eine Studienplatzklage bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG, können aber auch frei vereinbart werden. Es können euch dabei Gerichtskosten, Anwaltskosten und die Anwaltskosten der Hochschule treffen. Unsere Empfehlung ist vor dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung eine genaue Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten zu verlangen.
Die Alternative zur Studienplatzklage
Die Alternativen zur Studienplatzklage liegen im Sammeln von Wartesemestern oder in einem Auslandsstudium. Leider kann das warten bis zu 6 Jahren dauern und man wird ja leider nicht jünger in der Zeit. Ein Auslandsstudium bietet meist nur einen Einstieg, um sich in ein höheres Fachsemestern einzuklagen. Bedenken solltet ihr dabei auch die zum Teil sehr hohen Studiengebühren.
Weitere Informationen zu diesem Thema
Weitere allgemeine Informationen zur Studienplatzklage wie zu den Kosten oder zum genauen Ablauf findet ihr auf unserer Einführungsseite www.studieren.org/studienplatzklage.