Der beliebte Studiengang Soziale Arbeit wird mittlerweile an mehr als 80 Hochschulen angeboten. Ob als Streetworker oder in großen NGOs, haben viele Absolventen nach dem Studium spannende Arbeitsfelder vor sich. Berücksichtigt werden bei der Bewerbung auch soziales Engagement. Dies kann im kirchlichen oder im politischen Bereich nachgewiesen werden. Leider hat die steigende Beliebtheit den Nachteil, dass auch die Bewerberzahlen und damit die NCs steigen. Das Studium beginnt mit den allgemeinen Studienfächern Methoden, Geschichte und Theorien. Im weiteren Verlauf werden rechtliche, psychologische und erziehungswissenschaftliche Kenntnisse vermittelt. Das Studium endet mit der Wahl eines Schwerpunkts. Wahlweise kann aus den folgenden Fächern gewählt werden Jugendarbeit, Erziehungshilfe, Drogenhilfe, Stadtteilarbeit, Altenarbeit, Familienhilfe, betriebliche Sozialarbeit, interkulturelle soziale Arbeit oder Sozialmanagement.

Gründe für ein Studium Sozialpädagogik / Soziale Arbeit

  • Hilfe direkt vor Ort
  • enge persönliche Kontakte
  • wichtiger Dienst an der Allgemeinheit

NC Beispiele für Soziale Arbeit WS 15/16

  • FH Dortmund: Abiturbestenquote: 2,1; nach Wartezeit (13) 3,0; AdH: 2,1
  • ASH Berlin: Abiturbestenquote: 1,5; nach Wartezeit (16) 3,1; AdH: 21 Punkte
  • Universität Essen-Duisburg: 4815 Bewerber; Abiturbestenquote: 2,1; nach Wartezeit (11) 2,5
  • Universität Siegen: Abiturbestenquote: 2,3; nach Wartezeit (6) 2,9

Voraussetzungen für eine Studienplatzklage

Grundsätzlich braucht man nur sein Abitur oder eine Fachhochschulreife, um mit einer Studienplatzklage einen Platz in dem Studiengang zu erkämpfen. Bei der sozialen Arbeit sind zum Teil noch weitere Voraussetzungen zu beachten. Dies ist von der gewünschten Hochschule abhängig.

Fragt am besten möglichst frühzeitig euren spezialisierten Anwalt was zu beachten ist. In manchen Bundesländern könnt ihr nicht mal eure Absage abwarten, sondern müsst bereis frühzeitig klagen. Wie ist das möglich? Die Ursache liegt im Wesen der Studienplatzklage. Es geht um die Aufdeckung der „versteckten“ Plätze. Im juristisch technischen Sinne wird ein Antrag auf Zulassung für außerkapazitäre Plätze gestellt. Es sollen daher zusätzliche Plätze geschaffen werden, die von der jeweiligen Hochschule auf Grund von Berechnungsfehlern nicht angeboten wurden. Diese Plätze sind getrennt von den Innerkapazitären zu unterscheiden, daher kann es zu den Differenzen zwischen Bewerbungs- und Klagefristen kommen.

Chancen auf einen Studienplatz

Grundsätzlich gilt, je weniger Kläger desto besser die Chance auf einen Studienplatz. Bei der Sozialen Arbeit liegen die Chancen auch bei nur wenig verklagten Universitäten sehr gut und ist daher absolut empfehlenswert. Ihr solltet euch vorab bei dem Anwalt informieren, wie seine Erfahrungen der letzten Jahre dazu ist.

Kosten der Klage

Die Kosten bestimmen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die entscheidenden Faktoren sind konkret die Anzahl der verklagten Hochschulen, die Gerichtskosten und ob die Hochschule selbst anwaltlich vertreten wird. Wir empfehlen euch vorab eine verbindliche Kostenaussage durch den Rechtsanwalt einzuholen, damit ihr auf der sicheren Seite seid.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Weitere allgemeine Informationen zur Studienplatzklage wie zu den Kosten oder zum genauen Ablauf findet ihr auf unserer Einführungsseite www.studieren.org/studienplatzklage.

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