Auf rechtlichem Wege zum Wunschstudium
Neben alternativen Studienwegen gibt es auch eine rechtliche Möglichkeit, bei einer Ablehnung von einer staatlichen Hochschule, dennoch einen Studienplatz zu erhalten: mit Hilfe der sog. „Studienplatzklage“.
Die Studienplatzklage, auch Kapazitätsverfahren genannt, ist eine Möglichkeit, mittels anwaltlicher Hilfe eine Zulassung im begehrten Studiengang zu erhalten. Es handelt sich dabei um eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit, die sich auf Artikel 12 I des Grundgesetzes stützt. In diesem Grundrecht ist die Berufsfreiheit geregelt, zu welcher auch die Berufswahlfreiheit, insbesondere die freie Wahl der Ausbildung zählt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1972 (BVerfG: Zulässigkeit des absoluten Numerus clausus für Studienanfänger) entschieden, dass die Einschränkung der Berufswahlfreiheit durch einen Numerus Clausus grundsätzlich zulässig ist. Dies ist auch unvermeidbar, da nicht unbegrenzt viele Studienplätze zur Verfügung gestellt werden können.
Es wurde aber auch entschieden, dass „absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger nur verfassungsmäßig (und damit zulässig) sind, wenn sie zum einen in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und zum anderen Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen“.
Mit einfachen Worten: Die Hochschulen müssen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen, also so viele Studienplätze wie möglich anbieten. Kommen sie dem nicht nach und machen Fehler bei der Berechnung, liegt ein Verstoß gegen Artikel 12 I GG vor. Genau das ist auch der Ansatz der Studienplatzklage. Die Anwälte werfen den Hochschulen vor, dass sie Ihre Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft haben. Dies gilt es dann in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren zu überprüfen. Aus diesem Grund heißt die Studienplatzklage im Fachterminus auch Kapazitätsprozess oder Kapazitätsverfahren.
Angesichts der überfüllten Hörsäle scheint es so, dass die Hochschulen statt zu wenig eher zu viele Studenten zulassen. Auch könnte man meinen, dass in den 40 Jahren seit der damaligen Entscheidung die Universitäten gelernt haben, fehlerfrei zu rechnen. Laut Aussage der Rechtsanwälte aus dem Hochschulrecht ist dem aber nicht so. So gibt es Jahr für Jahr etliche 1000 Verfahren, von denen viele zu Gunsten der Kläger ausgehen.
Auf Grund der Doppelabiturjahrgänge sowie des ausgesetzten Wehrdienstes sind die Zulassungshürden weiter gestiegen, so dass die Anzahl der Studienplatzkläger in den letzten Jahren gestiegen ist. Die Kriterien wie der Abiturdurchschnitt oder andere subjektive Qualifikationen spielen dabei nur in wenigen Bundesländern, wie etwa Hamburg, eine Rolle und sind grundsätzlich nicht ausschlaggebend.
Merkzettel: Wie gehe ich am besten vor?
Typische Studienplatzklagen
Fazit
Zusammenfassend ist das Einklagen in die Hochschule durchaus ein Weg zum erwünschten und auf normalem Wege nicht zu erreichenden Studienfach. Gerade in kleineren Studienfächern oder Hochschulen sind die Aussichten wirklich vielversprechend. In größeren Studiengängen sollten möglichst viele Hochschulen gleichzeitig verklagt werden, um auch hier reelle Chancen zu haben.
Für den Erfolg kann allerdings niemand garantieren und die Kosten sollten vorher bedacht werden. Interessenten sollten sich in jedem Fall in fachspezifischen Kanzleien beraten lassen, um eine genaue Aufstellung der verschiedenen Punkte (Chancen, Kosten, usw.) für ihre Situation zu erhalten.