Um Volljurist zu werden, muss zusätzlich zum Ersten Staatsexamen auch das Zweite Staatsexamen absolviert werden. Dieses kann nach dem Absolvieren des zweijährigen sog. Juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) abgelegt werden. Stoff des Zweiten Staatsexamen ist – zusätzlich zum bisher gelernten – das Prozessrecht.
Während des Rechtsreferendariats besucht man verschiedene Stationen, die jeweils von einer Arbeitsgemeinschaft begleitet werden. Die Stationen sind folgende:
Zweite juristische Prüfung (Zweites Staatsexamen)
Der Ablauf der Examensprüfungen entspricht im Wesentlichen dem des Ersten Staatsexamens, d.h. es sind grundsätzlich zwei Zivilrechtsklausuren, zwei Strafrechtsklausuren und zwei Klausuren des öffentlichen Rechts zu schreiben. Ein Unterschied zum Ersten Staatsexamen besteht darin, dass sich der Examenskandidat das Rechtsgebiet für die siebente Klausur (sog. Wahlfachklausur) frei auswählen kann. Hierbei kann man zwischen den drei großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht wählen, wobei in diesem Rechtgebiet dann vertiefte Kenntnisse abgeprüft werden.
In vielen Bundesländern muss man ca. drei Monate vor den schriftlichen Examensklausuren noch an sog. Probeexamina teilnehmen. Dabei handelt es sich um einen Klausurenkurs, bei dem man zwei Mal sechs Klausen zur Übung schreiben muss, wobei im Anschluss daran eine ausführliche Auswertung erfolgt. Das Probeexamen bietet einem dadurch die Möglichkeit, noch vor dem schriftlichen Examen den eigenen Wissensstand zu kontrollieren, um eventuell in letzter Minute noch nachbessern zu können.