Das universitäre Jurastudium gliedert sich in das Grund- und Hauptstudium gefolgt vom Schwerpunkt. Abgeschlossen wird der erste Teil des Studiums mit der Ersten Juristischen Prüfung (auch: Erstes Staatsexamen). Auf Antrag erhält man bei den meisten Universitäten als sog. Halbjurist ein Diplom. Wenn man einen Rechtsanwalts- oder Richterberuf anstrebt, sollte man im Anschluss daran den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolvieren. Dieses schließt man dann mit der Zweiten Juristischen Prüfung (Zweites Staatsexamen) ab. Nach erfolgreichem Bestehen, darf man sich „Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt“ nennen.
Für den universitären Teil des Studiums ist eine Regelstudienzeit von 9 Semestern vorgesehen und das Rechtsreferendariat dauert 2 Jahre.
Das Grundstudium setzt sich aus den Grundkursen des Bürgerlichen Rechts, Öffentlichen Rechts und des Strafrechts zusammen. Ergänzend hierzu muss man ein Grundlagenfach bestehen. All das muss in der Regel bis zum Ende des vierten Semesters abgeschlossen sein.
In den Grundkursen werden einem die Grundlagen der drei großen Rechtsgebiete vermittelt. Vor allem setzt man sich in Arbeitsgemeinschaften und Tutorien erstmals mit der Frage auseinander, was genau die Unterschiede der einzelnen Rechtsgebiete sind. Man lernt erstmals mit dem Gutachtenstil zu arbeiten und bekommt grundlegende juristische Arbeitsweisen beigebracht. Die hier gelernten Fähigkeiten werden einen das gesamte Studium und auch danach begleiten, daher sollte man von Anfang an versuchen, sein bestes zu geben.
Abgeschlossen werden die Grundkurse durch Klausuren. Die Anforderungen sind hier noch relativ gering, d.h. man muss grundsätzlich noch keine komplexen Fälle lösen, sondern bekommt in der Regel nur einzelne Fragestellungen in den Klausuren gestellt, die es zu beantworten gilt. Das heißt aber nicht, dass die Professoren in den Grundkursklausuren großzügiger in der Punktevergabe sind, denn seitens der Uni besteht ein großes Interesse daran, die meist sehr überfüllten Erstsemester auszusieben. Daher sollte man sich nicht von schlechten Noten demotivieren lassen.
Zusätzlich zu den Grundkursen muss ein sogenannter Grundlagenkurs absolviert werden. Diese Kurse beschäftigen sich meist mit Nebengebieten zur Rechtswissenschaft. Die Angebote variieren dabei von Uni zu Uni, es werden aber in der Regel z.B. Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rhetorik angeboten.
Das Hauptstudium bildet den Kern des Jurastudiums. Hier befasst man sich erstmals tiefer mit den einzelnen Rechtsgebieten. Im Zivilrecht wird u.a. neben dem Schuldrecht, dem Sachenrecht und dem Familien- und Erbrecht auch das Handels- und Gesellschaftsrecht vermittelt. Im Öffentlichen Recht lernt man neben dem Verwaltungsrecht auch das Bau- und Polizeirecht und im Strafrecht lernt man neben dem Strafprozessrecht auch die Vermögens- und Urkundendelikte kennen.
Absolviert wird das Hauptstudium, in dem man die sog. großen Übungen besteht. Diese setzen sich in den drei großen Rechtsgebieten jeweils aus einer Klausur und einer Hausarbeit zusammen. Die Hausarbeit schreibt man in der Regel in den Semesterferien und während des Semesters werden meist drei Klausuren angeboten, von denen man eine bestehen muss.
In Klausuren bekommt man einen Sachverhalt vorgelegt für den eine juristisches Gutachten angefertigt werden muss. Dabei unterscheiden sich die Klausuren in den einzelnen Fächern wie folgt: Im Zivilrecht müssen meist Ansprüche einer oder mehrerer Personen gegen eine andere Person oder Personengruppe geprüft werden. Im Strafrecht ist die Strafbarkeit einzelner oder mehrerer Personen zu prüfen und im Öffentlichen Recht geht es meist um die Frage der Rechtsmäßigkeit eines Verwaltungshandelns.
Mit bestehen der drei sog. großen Übungen ist man „scheinfrei“, d.h. man hat alle Scheine zusammen, um zum Ersten Staatsexamen zugelassen zu werden.
Nachdem durch das Grund- und Hauptstudium ausreichend Grundlage geschaffen wurden, kann man sich durch die freie Wahl eines Schwerpunktbereichs spezialisieren. Die Themen der einzelnen Schwerpunkte variieren von Uni zu Uni. Die gängigen Schwerpunkte bilden Rechtsgeschichte, Europarecht, Internationales Recht, Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht und Arbeitsrecht.
Für das Bestehen des Schwerpunkts muss eine Studienabschlussarbeit, eine Klausur und eine mündliche Prüfung bestanden werden. Einige Unis bieten neben der Studienabschlussarbeit eine sogenannte propädeutische Seminararbeit an, durch die einem die Möglichkeit gegeben wird, eine Art Probe-Studienabschlussarbeit zu schreiben.
Bei der Wahl des Schwerpunktbereichs sollte unbedingt beachtet werden, dass die Schwerpunktnote zu 30 % in die Examensnote einfließt. D.h. man kann hier bereits eine solide Grundlage für das Erste Staatsexamen schaffen. Wählt man aber einen Schwerpunkt, der einen zwar interessiert, der sich aber durch schlechte Noten einen Namen gemacht hat (so oft bei strafrechtlichen Fächern), sollte man zwei Mal überlegen, ob man diesen Schwerpunktbereich wählt.
Das Absolvieren des Schwerpunkts ist keine Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen. Daher ist es möglich, gleich nach bestehen des Hauptstudiums das Erste Staatsexamen abzulegen und sich erst im Anschluss daran dem Schwerpunktbereich zu widmen. Das bietet den Vorteil, dass man den Stoff des Hauptstudiums noch präsent hat und sich nicht nach dem Schwerpunkt nochmals in die Standardrechtsgebiete einarbeiten muss. Allerdings stellt einen dieses Konzept vor die Herausforderung, dass man sich nach bestehen des Ersten Staatsexamens ein weiteres Mal für den Schwerpunkt motivieren muss, obwohl man das Erste Staatsexamen ja quasi schon bestanden hat.
Bevor man die Prüfungen des Ersten Staatsexamens über sich ergehen lässt, sollte man sich sorgfältig auf das Examen vorbereiten. Nicht selten planen Studenten für diese Phase des Studiums ein bis eineinhalb Jahre ein. Bei der Fülle an Stoff, die im Ersten Staatsexamen abgeprüft werden kann, stellt man sich die Frage, wie man den Berg an auswendig zu lernenden Definitionen und Schemata bewältigen soll.
Daher bieten Universitäten und kommerzielle Anbieter Repetitorien an, die einen sorgfältig auf die Examensprüfungen vorbereiten sollen. Zeitlich sind die Repetitorien meist auf ein Jahr angelegt, in dem an drei Tagen die Woche drei verschiedene Rechtsgebiete wiederholt werden und an einem weiteren Tag der Woche schreibt man eine Probe-Examensklausur.
Erfahrungsgemäß sind die Repetitorien der Unis von der Qualität schlechter als die kommerziellen Reps. Denn in der Uni hängt die Unterrichtsqualität stark von den jeweiligen Professoren ab und die Klausurbesprechungen sind meist auch wie eine Vorlesung gestaltet. Da private Repetitorien zwischen 150 EUR und 200 EUR monatlich kosten und eine gewisse Erfolgsquote im Examen erzielen wollen, läuft der Unterricht meist strukturierter und didaktisch besser aufbereitet ab, als in der Uni.
Im Ergebnis hängt es letztlich aber vom Lernverhalten jedes einzelnen ab, welche Art der Examensvorbereitung man wählt, denn ob nun Uni-Rep oder kommerzielles Rep, das Auswendiglernen geschieht meist doch allein zu Hause oder in der Bibliothek.
Der universitäre Teil des Studiums wird mit dem Ersten Staatsexamen bzw. der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen, wobei auch der universitäre Schwerpunktbereich zu 30% mit einbezogen wird.
Die schriftlichen Prüfungen bestehen aus 7 Klausuren (meist auf 2-3 Wochen verteilt) für die der Prüfungskandidat jeweils 5 Stunden Zeit zur Bearbeitung hat. Es werden 2 Strafrechtsklausuren, 2 öffentlich-rechtliche Klausuren und 3 zivilrechtliche Klausuren gestellt, bei denen jeweils ein juristisches Gutachten anzufertigen ist.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und jeweils einer mündlichen Prüfung im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.
Die mündlichen Prüfungen absolviert man meist mit 4 weiteren Examenskandidaten zusammen, bei denen man eine Reihe juristischer Fragen durch das Prüfungskomitee gestellt bekommt. Bei der mündlichen Prüfung können sowohl Fälle als auch einzelne juristische Fragen abgeprüft werden, wobei hier der Schwerpunkt meist auf Fragen liegt, die aufgrund des Aufbaus einer Klausur nicht Bestandteil der schriftlichen Prüfungen sein können.
Beim Aktenvortrag erhält man eine Frage oder einen Fall, über den nach 60 Minuten ein Vortrag vor dem Prüfungskomitee zu halten ist.