Nicht alle Absolventen gehen nach dem Studium auf Stellensuche. Einige nutzen auch die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Wenn du über eine Existenzgründung nachdenkst, kommst du früher oder später auch an den Punkt, die Finanzierungsfrage klären zu müssen. Deshalb wollen wir dir hier einige Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung nach dem Studium zusammenfassen.

Gründungszuschuss vom Staat

Vor allem in den ersten Monaten nach der Unternehmensgründung fallen die Gewinne oft noch schwach aus. Um in dieser Zeit trotzdem deine privaten Ausgaben decken zu können, kannst du den Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass du arbeitslos bist, mindestens noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und du durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit deine Arbeitslosigkeit beendest. Ferner musst du dich fachlich und persönlich eignen und dein Businessplan sollte aussichtsreich sein. Es besteht jedoch auch dann kein Rechtsanspruch, vielmehr liegt die Entscheidung im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei Bewilligung bis zu 15 Monate. In den ersten 6 Monaten erhältst du deinen ALG-Anspruch weiter und zusätzlich 300 Euro. Beantragst du weitere 9 Monate und bekommst diese bewilligt, werden jedoch nur noch die 300 Euro gezahlt.

Klassische Bankkredite und KfW-Gelder

Neben dem Gründungszuschuss spielen Bankkredite bei der Unternehmensgründung eine tragende Rolle. Der Gang zur Hausbank ist hierbei leider oft unbefriedigend, denn wer frisch von der Uni kommt und sich selbstständig machen will, bekommt oftmals keinen Kredit bewilligt.

Eine Ausnahme stellen KfW-Kredite dar, die oftmals lohnender sind. Hierbei stehen Gründern folgende Förderprodukte zur Auswahl:

  • ERP Kapital für Gründung, bis maximal 500.000 Euro
  • ERP Gründerkredit „StartGeld“, maximal 100.000 Euro und recht wenige Voraussetzungen
  • ERP Gründerkredit „Universell“ mit bis zu 10 Mio. Euro. Kreditsumme
  • ERP Startfonds, ausschließlich für Technologieunternehmen

Nähere Informationen zu den aktuellen Bedingungen und den jeweiligen Voraussetzungen erhaltet ihr in der Übersicht der KfW-Bank Förderungen online.

Crowdfunding als Alternative

Crowdfunding bedeutet nichts anderes als „Schwarmfinanzierung“ und meint eine gemeinschaftliche Finanzierung. Das Vorhaben wird hierbei vorgestellt und die benötigte Kapitalmenge ausgeschrieben. Kapitalgeber können sich daraufhin mit einer beliebigen Summe beteiligen. Üblicherweise wird über Plattformen wie „Startnext“ oder „VisionBakery“ zum Crowdfunding aufgerufen.

Business Angels und Venture-Capitalists auftreiben

Je vielversprechender deine Geschäftsidee ist, desto höher sind auch hier deine Chancen, andere von deinen Plänen überzeugen zu können, die auch ein Stück vom Kuchen abbgekommen wollen. Ist das gelungen, kann dadurch Eigen- oder Fremdkapital – oder als Mischform Mezzanine Kapital – aufgetrieben werden. Hierbei sind zahlreiche Konstrukte denkbar, die vertraglich individuell ausgehandelt werden. Den Kontakt zu potentiellen Kapitalgebern findest du zum Beispiel auf Existenzgründer-Messen oder über das WWW. Auch die Teilnahme an Gründungswettbewerben ist ein gutes Sprungbrett.

Nicht-finanzielle Förderungen

Neben monetären Förderungsmöglichkeiten gibt es auch diverse Beratungs- und Coachingangebote, welche für Existenzgründer kostenlos oder zumindest vergleichsweise günstig angeboten werden. Erste Anlaufstelle sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie ggf. die Handwerkskammern.

Für eine Beratung bei einem Unternehmensberater, der in der KfW-Beraterbörse gelistet ist, können 50-75 % des Honorars als Zuschuss gewährt werden.

(Stand: 10/2014)