Jetzt ist es soweit: Deine Bewerbung kam gut an, das Vorstellungsgespräch lief bestens und es liegt dein erster Arbeitsvertrag vor dir. Die Euphorie ist jetzt natürlich groß – trotzdem solltest du dir den Vertrag genau durchlesen und am besten eine Nacht darüber schlafen, bevor du ihn schließlich unterzeichnest und zurücksendest.

Als Berufseinsteiger ist es schwer, allzu hohe Ansprüche zu stellen. Dennoch musst du auch als Neuling nicht jeden Passus im Arbeitsvertrag automatisch so hinnehmen. Wenn du dir unsicher bist, schadet es nicht, Dritte darübersehen zu lassen, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder Gewerkschaftsmitarbeiter. Vor allem bei Auslegungsschwierigkeiten und mehrdeutigen Formulierungen solltest du genauer hinsehen.

Diese Punkte sollten enthalten sein

Ein Arbeitsvertrag kann zwar grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, die schriftliche Form bietet aber für beide Seiten weitaus mehr Sicherheit. Die folgenden Inhalte sollten darin mindestens vorhanden sein:

  • Name und Anschrift von dir und deinem künftigen Arbeitgeber

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Beschäftigungsdauer

  • Eine Beschreibung deiner Tätigkeit

  • Arbeitsort und Arbeitszeiten

  • Dein Arbeitsentgelt und ggf. Sonderzahlungen

  • Dein Urlaubsanspruch – ist hierzu nichts vermerkt, hast du auf jeden Fall deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch

  • Ggf. Hinweise auf zusätzlich geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

Probezeit

So gut wie jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. 6 Monate sind üblich, können aber auch unter- oder überschritten werden. Achte hierbei auf die vereinbarte Kündigungsfrist, um nicht zum „Freiwild“ zu werden. Zwei Wochen sind bei 6 Monaten Probezeit das gesetzliche Minimum. Auch darf nicht dir als Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist aufgebrummt werden als dem Arbeitgeber selbst.

Häufige Klauseln: Rückzahlung und Wettbewerb

Viele Firmen übernehmen die Umzugskosten für einen neuen Mitarbeiter, wenn dieser für die neue Stelle seinen Wohnort wechseln muss. Dafür erwarten sie natürlich auch, dass der Mitarbeiter eine Mindestzeit im Unternehmen verbleibt und nicht gleich wieder kündigt. Auch, wenn dein Arbeitgeber in Fortbildungskosten investiert oder dir Gratifikationen zahlt, will er auch länger etwas von dir und deiner Arbeitskraft haben. Rückzahlungsklauseln legen fest, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum du derartige Ausgaben deines Arbeitgebers zurückzahlen musst, solltest du vorzeitig ausscheiden. Die vereinbarte Bindungsfrist musst du dann auch einhalten, solltest du wieder kündigen wollen. Hier besteht wenig Verhandlungsspielraum. Du solltest daher nicht darauf spekulieren, Fortbildungen und Co. mitzunehmen, um dir dann direkte eine Stelle bei einer anderen Firma zu suchen.

Wettbewerbsklauseln hingegen sollen vermeiden, dass du zur Konkurrenz abwanderst und dort dein firmeninternes Wissen verwertest. Doch nicht alle Klauseln sind rechtlich wasserfest. Allzu pauschale und einseitige Verbote werden vor Gericht regelmäßig abgeschmettert.

Das ist in Arbeitsverträgen nicht erlaubt

Als Arbeitnehmer hast du bestimmte rechtliche Ansprüche, zum Beispiel einen gesetzlichen Mindesturlaub. Diesen kann dein künftiger Arbeitgeber dir nicht einfach kürzen. Derartige Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag sind nicht nur ungünstig für dich, sondern auch nicht durchsetzbar. Auch ein bestehender Kündigungsschutz nach der Probezeit oder die Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen können nicht durch einen Arbeitsvertrag ausgehebelt werden. Als Faustregel gilt also: Der Arbeitgeber kann zu deinen Gunsten von den rechtlichen Vorgaben abweichen, nicht aber zu deinem Nachteil.