Der neue Wehrdienst
Die deutsche Bundeswehr stand vor ihren gravierendsten Reformen seit Wiedereinführung der Wehrpflicht im Jahre 1957. Die schwarz-gelbe Koalition um Verteidigungsminister zu Guttenberg beschlos damals im sogenannten Wehrrechtsänderungsgesetz die Aussetzung der Wehrpflicht zum Sommer 2011.
Ab dem 1. Juli 2011 sollte der ehemalige Pflicht-Wehrdienst dann zu einer freiwilligen Angelegenheit avancieren.
Warum kommt es zu einer Aussetzung der Wehrpflicht?
In Anbetracht der heutigen Sicherheits- und Verteidigungslage sei eine Aussetzung der Wehrpflicht nicht nur vertretbar, sondern auch geboten, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Daher muss eine veränderte Sicherheitslage auch die Bundeswehr verändern. Allerdings bleibt die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert, um auch in Notfällen die Einberufung von Soldaten gewährleisten zu können. Somit könnte man mit einer zwei Drittel Mehrheit die Wehrpflicht in Krisenfällen wiederherstellen.
Die Aussetzung der Wehrpflicht ermöglicht des Weiteren auch eine Reduzierung der Ausgaben und führt so zu einer Kostenersparnis.
Wie ist der neue Wehrdienst definiert?
Der neue Wehrdienst wird durch die Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 zu einer freiwilligen Angelegenheit. Das heißt, dass Jugendliche nun selbst entscheiden können, ob sie bei der Bundeswehr tätig werden und dem Vaterland dienen möchten. Im Zuge dieser Aussetzung kommt es weiterhin zu einer Reduzierung der aktuellen Truppenstärke von derzeit circa 240.000 auf etwa 170.000 Zeit- und Berufssoldaten. Zu dieser Zahl kommen dann noch die jungen Frauen und Männer (etwa 15.000), die sich freiwillig 12 bis 23 Monate verpflichten lassen wollen. Dabei sind die ersten sechs Monate im freiwilligen Wehrdienst eine Art Probezeit, in welcher jeder das Recht hat, sein Dienstverhältnis zu beenden und somit die Bundeswehr ohne Probleme wieder verlassen kann.
Wie komme ich zum freiwilligen Wehrdienst?
Wer sich für den freiwilligen Wehrdienst verpflichten möchte, muss auf die Post der Kreiswehrersatzämter warten, denn diese sind auch weiterhin für die Erfassung der Freiwilligen zuständig. Sie ermitteln, wer in einem Quartal volljährig wird und schicken dann Informationsbroschüren den jeweiligen jungen Männern und Frauen zu.
Bei Interesse wird man dann ärztlich untersucht und einberufen.
Wie werden die Freiwilligen eingesetzt?
Wer als Freiwilliger zum Wehrdienst geht, kann zum Beispiel als freiwilliger Wehrdienstleistender, als Einsatzreservist, als Soldat auf Zeit sowie bei bestandener Prüfung auch als Berufssoldat eingesetzt werden. Dabei geht die Grundausbildung allem voran. Als Frau hat man beim freiwilligen Wehrdienst die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren, die strategisches Wissen vermittelt (Truppenführung, Schießübungen, sportliches Training). Für Frauen gibt es daher auch nach der Ausbildung die Gelegenheit, weiterhin im Dienst der Bundeswehr – so beispielsweise bei Auslandseinsätzen – tätig zu sein.
Welche Bezahlung erhalten die Freiwilligen?
Der Sold der freiwilligen Wehrdienstleistenden liegt in einer Spanne von etwa 780 Euro bis 1.100 Euro netto. Finanziell vergütet werden die Freiwilligen dabei mit einem Tagessold zwischen 9,41 Euro und 11,71 Euro pro Tag. Zudem ist ein Wehrdienstzuschlag in Höhe von 16,50 Euro bis zu 26,50 Euro am Tag geplant.
Hinzu kommen weiterhin Sachleistungen, wie Verpflegung und Unterkunft, im Wert von circa 265 Euro. Inklusive dieser Sachleistungen kann das Monatsgehalt für einen Wehrdienstleistenden also zwischen 1.000 und 1.400 Euro liegen.
Welche negativen Auswirkungen kann die Aussetzung der Wehrpflicht hervorrufen?
Aufgrund der erhöhten Anzahl von jungen Menschen, die nun ab dem 1. Juli 2011 nicht mehr zu einem Pflicht-Wehrdienst einberufen werden, steigt auch die Anzahl der Studienanfänger an den Hochschulen und Universitäten in ganz Deutschland. Die Hochschulrektoren rechnen dabei mit bis zu 20.000 zusätzlichen Studienanfängern und einen verschärften Ansturm auf die Universitäten, der auch durch die doppelten Abiturjahrgänge in 2011 extrem ausfallen wird.
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