Studentische Krankenversicherung

In Deutschland herrscht inzwischen Versicherungspflicht, d.h. jeder muss Mitglied bei einer Krankenversicherung sein. Für Studenten ist das besonders wichtig, denn die Hochschulen verlangen meist einen aktuellen Versicherungsnachweis, wenn du dich immatrikulieren willst.

Besteht die Möglichkeit weiterhin familienversichert zu sein?

Während deiner Schulzeit warst du höchstwahrscheinlich kostenlos familienversichert. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studenten auch weiterhin bei den Eltern beitragsfrei mit versichert werden. Ältere Studenten, die bereits verheiratet sind, können sich ohne Altersbeschränkung über ihren Ehepartner familienversichern. Verfügt man während des Studiums bereits über ein monatliches Einkommen, so darf dieses die Grenze von 385 Euro nicht überschreiten. Im Falle einer geringfügigen Anstellung im Rahmen eines Aushilfs- oder Nebenjobs, verschiebt sich die Grenze nach oben: Hier ist auch ein 450-Euro-Job erlaubt. Arbeitet man zudem über 20 Stunden in der Woche, so ist man auch dazu verpflichtet, sich wie ein Arbeitnehmer zu versichern. Diese wöchentliche Arbeitszeit sollte also unterschritten werden, um den beitragsfreien Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Auch längere Praktika können Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben, du solltest dich daher immer anhand deines Einzelfalls informieren.

Sonderreglungen bei abgeleisteten Zivil- oder Wehrdienst

Studenten, die Zivildienst oder auch Wehrdienst abgeleistet haben, sind während dieser Zeit nicht familienversichert, sondern sind durch das Bundesamt für Zivildienst abgesichert. Die durch Zivildienst oder Wehrdienst abgeleistete Zeit kann in der Familienversicherung angehangen werden. So besteht die Möglichkeit, auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch für einige Monate bei den Eltern kostenlos versichert zu sein.

Alternative zur Familienversicherung: Studentische Krankenversicherung

Wenn du beispielsweise die Altersgrenze überschritten hast oder zu viel verdienst, kann dir die Familienversicherung verwehrt bleiben. Dann entscheidet sich die Mehrheit der Studierenden für die Weiterversicherung in der Krankenversicherung der Studenten (KvdS). Hier fallen zwar eigene Beiträge an, allerdings zum ermäßigten Tarif. Aktuell sind es rund 80 Euro pro Monat (Stand: 11/2013). Die Kosten werden allerdings bei BAföG-Bezug nahezu komplett bezuschusst.

Mit Abschluss des 14. Fachsemesters oder deines 30. Lebensjahres endet diese gesetzliche Studentenversicherung und man muss sich freiwillig krankenversichern. „Freiwillig“ ist hier allerdings insofern irreführend, dass du nicht einfach entscheiden kannst, ganz ohne Versicherungsschutz zu leben.

Sollte ich mich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden?

Entscheidet man sich mit Vollendung des 25. Lebensjahres, in eine gesetzliche Krankenversicherung einzutreten, so werden ca. 78 Euro im Monat fällig. Man sollte sich auch über sogenannte Zusatzversicherungen informieren. Diese bieten einen erweiterten Versicherungsschutz und können bei Hobbys oder Sportarten mit hohem Verletzungsrisiko u.a. für den Schaden aufkommen. Entscheidet man sich jedoch für eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung, um in eine private Police einzutreten, so sollte man einige Dinge beachten. Neben den meist höheren Beiträgen in der privaten Versicherung, besteht auch keine Möglichkeit Kinder von Studenten/Studentinnen beitragsfrei mit abzusichern. Darüber hinaus müssen Studentinnen in der Regel meist mehr für den Versicherungsschutz zahlen als Studenten. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen private Policen jedoch unter Umständen Kosten für Arzneimittel oder beteiligen sich anteilig an der Zahlung für Brillen oder Kontaktlinsen. Außerdem können auch Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer in Krankenhäusern mit versichert werden. Es muss jedoch im Einzelfall geklärt werden, ob überhaupt eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Auch solltest du bedenken, dass es später einmal schwierig werden kann, noch einmal in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln.