Wohngeld
Das Wohngeld ist eine zusätzliche Möglichkeit finanzielle Hilfe für Mietzahlungen zu beantragen. Diese Unterstützung wurde dafür eingerichtet, jedem Bürger ein angemessenes, familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Jenes wird als Zuschuss für Mietzahlungen oder als Lastenzuschuss für selbst genutzten, eigenen Wohnraum geleistet.
Wem steht Wohngeld zu?
Studierende haben nicht immer, sondern vergleichsweise selten Anspruch auf Wohngeld. Unter Umständen ist jedoch auch das denkbar, weshalb du deine Ansprüche immer anhand deiner eigenen Rahmenbedingungen prüfen solltest.
Studenten, die dem Grunde nach per BAföG gefördert werden können, sind nicht wohngeldberechtigt. „Dem Grunde nach“ heißt in diesem Fall, dass es entscheidend ist, ob du prinzipiell BAföG-berechtigt bist. Nicht, ob du tatsächlich etwas erhältst oder nur leer ausgehst, da bspw. deine Eltern zu viel verdienen. Die meisten Studenten sind somit dem Grunde nach BAföG-berechtigt. Es gibt aber auch Fälle, in denen das nicht zutrifft. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du die Altersgrenze überschritten hast, dein Studium nicht mehr zu deiner Erstausbildung zählt, du die Fachrichtung ohne für das BAföG-Amt akzeptablen Grund gewechselt hast oder die Anzahl der förderungsfähigen Fachsemester überschritten wurde. Ausnahme: BAföG-Empfänger können Wohngeld beantragen, wenn ihnen das BAföG als Bankdarlehen gezahlt wird.
Zudem muss das Haushaltseinkommen unter bestimmten Grenzen bleiben. Lebst du alleine, liegt sie bei derzeit 870 Euro. Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt sie bei 1.190 Euro. (Stand: 11/2013). Zu wenig Einkommen dürft ihr allerdings auch nicht haben, denn es gibt auch Mindestgrenzen in Höhe des sozialhilferechtlichen Bedarfs. Der Grund: Das Wohngeld soll als Mietzuschuss gezahlt werden und nicht den Lebensunterhalt finanzieren. Daher wird verlangt, dass ihr diesen nachweislich aus anderen Quellen bestreitet.
In welcher Höhe wird das Wohngeld ausgezahlt?
Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich nach:
- der Zahl der zu berücksichtigenden, vom Wohngeld nicht ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder
- dem Gesamteinkommen und natürlich
- der Höhe der zuschussfähigen Mietkosten bzw. Belastung
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge und der Abzüge für erbrachte Unterhaltsleistungen.
Solltest du zu dem Personenkreis mit Rechtsanspruch auf Wohngeld zählen, wird es dir ohne weitere Bedingungen gewährt. Auch eine Rückzahlung nach dem Studium ist dann nicht erforderlich.
Wo beantrage ich Wohngeld?
Die erforderlichen Wohngeld-Anträge und Formulare reichst du bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt ein. Bedenke den Antrag rechtzeitig zu stellen, denn die Bearbeitung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel wird der Zuschuss dann für 12 Monate gewährt. Für einen problemlosen Übergang muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden.