Unterhaltsanspruch

Kinder haben einen Unterhaltsanspruch von ihren Eltern. Das gilt auch für volljährige Kinder, solange diese sich in Ausbildung oder Studium befinden und dadurch (noch) nicht in der Lage sind, finanziell für sich selbst aufzukommen. Doch die Unterhaltspflichten eurer Eltern kennen auch Grenzen. Was euch zusteht und was nicht, erfahrt ihr hier.

Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

Während der Schulzeit stellt sich selten die Frage, wer für euch aufkommt: Zuhause leben und versorgt werden ist für die meisten etwas ganz Normales. Im Studium kommen dann aber weitere Kosten auf euch zu, die bezahlt werden wollen. Da ihr während eurer Erstausbildung jedoch in der Regel keinem Beruf nachgeht, sind eure Eltern weiterhin finanziell für euch zuständig. Anders sieht es lediglich aus, wenn ihr bereits eine Ausbildung habt und neben dem Beruf ein Studium plant – hier sind eure Eltern nicht mehr zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.

Bei der Festsetzung der Unterhaltshöhe wenden die Familiengerichte meist die Düsseldorfer Tabelle an. Für einen groben Überblick bietet sie daher auch außergerichtlich einen guten Anhaltspunkt. Zwischen 300 und 700 Euro monatlich ist hier alles drin. Ganz wichtig bei der Berechnung ist immer das Einkommen der Eltern, weshalb an dieser Stelle leider kein fester Wert genannt werden kann.

Nicht die Aufgabe eurer Eltern: Luxus

Mit dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt und allmählich auch der Sprung ins Erwachsenenleben. Für viele gehört eine eigene Wohnung da einfach dazu. Nehmt ihr ein Studium außerhalb eurer Heimat auf, ist die eigene Unterkunft natürlich zwingend notwendig. Das wird auch bei der Berechnung eures Unterhaltsanspruchs berücksichtigt. Studiert ihr allerdings in nächster Nähe zu eurem Elternhaus, können eure Eltern ihrer Pflicht auch dadurch gerecht werden, euch weiterhin Kost und Logis zu gewähren. Einen Anspruch, auf ihre Kosten ausziehen zu können, habt ihr dann nicht. Einzige Ausnahme wären unhaltbare Umstände, beispielsweise ein zerrüttetes Familienverhältnis, das über alltägliche Streitigkeiten hinausgeht. Allerdings werden diese glücklicherweise seltenen Fälle oftmals auch erst unschön vor Gericht ausgefochten. Auch teure Markenklamotten, Partyabende im teuersten Club der Stadt, Karibikurlaube und Co. sind Luxus und gegebenenfalls von euch selbst zu finanzieren.

Wenn die Eltern trotzdem nicht zahlen

Ein Studium ist nicht günstig. Zwar gibt es in den meisten Bundesländern keine Studiengebühren mehr, doch auch die Kosten für eine eigene Unterkunft und Lebenshaltungskosten, Studienmaterial sowie die Semestergebühren sind nicht zu verachten. Oder einfach gesprochen: Wenn eure Eltern nicht genügend Geld haben, um für euren Unterhalt aufzukommen, nutzt euch der grundsätzliche Rechtsanspruch darauf nicht viel. Ihr habt dann sehr gute Chancen, den BAföG-Höchstsatz zu erhalten. Zudem bieten sich zur Studienfinanzierung das Kindergeld, Nebenjobs und günstige Studienkredite bei der KfW-Bank an.

Sollten eure Eltern zahlungsfähig sein, sich aber dennoch querstellen, läuft es unter Umständen auf eine Unterhaltsklage hinaus. Hier sei aber gesagt, dass ihr euch unbedingt vorab anwaltlich beraten lassen solltet. Mit dem sogenannten „Antrag auf Vorausleistungen“ könnt ihr zudem beantragen, dass das BAföG-Amt zunächst euren Unterhaltsanspruch erfüllt. Es wird sich dann jedoch ebenfalls an eure Eltern wenden, um die bereits erbrachten Leistungen von ihnen zurückzufordern. Gegebenenfalls ebenfalls per Klage.