Kindergeld

Das Kindergeld steht zwar grundsätzlich den Eltern zu, wird jedoch häufig auch zur Studienfinanzierung verwendet. Vor allem, wenn du während des Studiums nicht mehr in deinem Elternhaus lebst, ist das naheliegend. Wer unter welchen Voraussetzungen Kindergeld beziehen kann, erfährst du hier.

Anspruchsvoraussetzungen beim Kindergeld

In der Regel wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Allerdings kann die Zahlung auch bis zum 25. Lebensjahr erfolgen, falls sich das Kind in diesem Zeitraum in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung (Studium, Lehrstelle) befindet. Für Kinder, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen und arbeitslos gemeldet sind, wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt. Diejenigen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolvieren, wird das Kindergeld ebenfalls weiterhin gezahlt. Diese Reglung gilt jedoch nicht für den Zivildienst oder Wehrdienst. Hier wird für diesen Zeitraum der Kindergeldanspruch außer Kraft gesetzt.

Eine Einkommensgrenze gibt es inzwischen nicht mehr. Allerdings darfst du keiner „anspruchsschädigenden Erwerbstätigkeit“ nachgehen. Davon spricht man ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden. Ein Minijob wäre demnach völlig in Ordnung.

Wer bekommt Kindergeld?

Grundsätzlich sind alle Eltern kindergeldberechtigt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Dasselbe gilt natürlich auch für Adoptiv- und Pflegeeltern. Daher sind in der Regel immer sie der Antragssteller, nicht du selbst.

Kinder, die das Elternhaus während der Ausbildung oder des Studiums verlassen, haben das Recht sich das Kindergeld von den Eltern auszahlen zu lassen. Dieses wird in dem Fall direkt auf die Unterhaltverpflichtungen der Eltern angerechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Überweisung des Kindergeldes auf Antrag bei der Familienkasse direkt auf das Konto des Kindes erfolgt, beispielsweise wenn die Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur ungenügend nachkommen.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit dem 01.01.2010 beträgt die Summe monatlich 184 Euro für das 1. und das 2. Kind. Im Falle eines 3. Kindes zahlen die Familienkassen 190 Euro. Beim 4. und jedem weiteren Kind bekommen die Familien je 215 Euro gezahlt. Zu beachten ist hier jedoch, dass die höheren Kindergeldbeträge beim 3. und 4. Kind auch nur ausschließlich für diese bezahlt werden.

Für was sollte das Kindergeld genutzt werden?

Eine genaue Regelung für den Gebrauch gibt es aber nicht. Immer wieder streiten sich daher Eltern und Kinder darüber, wofür es genutzt wird. Primär sollte das Kindergeld für elementare Dinge wie Kleidung, Nahrung oder auch Lernmaterial genutzt werden. Solltest du während deines Studiums noch zu Hause leben, solltest du umso mehr im Hinterkopf haben, dass deine Eltern auch hier viele Ausgaben für dich haben: Heizung, Strom, Nahrung, Wasser. Lebst du im eigenen Haushalt und zahlst alle Kosten selbst, macht es schon mehr Sinn, die Eltern um die Auszahlung des Kindergeldes zu bitten.

Wie beantrage ich das Kindergeld?

Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse deines Wohnorts bzw. des Wohnorts deiner Eltern zu beantragen. Inzwischen ist das relativ unkompliziert online möglich!