BAföG

BAföG steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Gemeint sind umgangssprachlich allerdings die Fördergelder selbst, die Studenten auf Grundlage dieses Gesetzes erhalten können. Der Bezug von BAföG ist eine der wichtigsten Säulen bei der Studienfinanzierung. Anspruch und Höhe des BAföGs fallen jedoch immer individuell aus.

Wer hat einen Anspruch auf BAföG?

Um die Förderung beziehen zu können, musst du Student an einer Hochschule oder Fachhochschule sein. Auch ein Fernstudium steht dieser Fördermöglichkeit nicht im Wege, sofern es hauptberuflich und konsequent absolviert wird. Allerdings wird nur die Erstausbildung gefördert. Wenn du schon einen Abschluss hast, bleibt dir die Förderung höchstwahrscheinlich verwehrt. Eine Zweitausbildung wird nur im Ausnahmefall und bei absoluter Notwendigkeit gefördert. Des Weiteren solltest du unter 30 Jahre alt sein. Teilweise ist ein BAföG-Bezug aber auch noch etwas über das 30. Lebensjahr hinaus möglich, zum Beispiel, wenn du Zivildienst geleistet hast oder lange Zeit nachweisbar krank warst. Zudem ist die Deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

Eigenes Einkommen und Vermögen bei BAföG-Bezug

Bei der Prüfung eures BAföG-Antrages und der Berechnung der Ansprüche spielt eure finanzielle Situation eine entscheidende Rolle. Pro Jahr dürft ihr derzeit 4.880 Euro Brutto aus abhängiger Beschäftigung dazuverdienen. Alles, was darüber liegt, wird auf euren BAföG-Bezug angerechnet. Darüber hinaus müsst ihr alle eure Vermögenswerte offenlegen. Dazu zählen nicht nur das Guthaben auf euren Konten, sondern auch Dinge wie ein Bausparvertrag oder ein eigenes Auto. Was eure Vermögenswerte anbelangt habt ihr einen Freibetrag von 5.200 Euro. Erst darüber wird angerechnet. Verschweigen solltet ihr diese Dinge allerdings nie, denn dass kann später übel auf euch zurückfallen.

Darüber hinaus spielt das Einkommen eurer Eltern eine Rolle. Eure Unterhaltsansprüche haben nämlich grundsätzlich Vorrang vor dem BAföG. Wenn die Eltern zu viel verdienen, fällt der BAföG-Satz entsprechend niedrig aus. Es kann auch sein, dass bei sehr gut verdienenden Eltern gar kein BAföG gezahlt wird. Eine elternunabhängige Förderung ist auch möglich, allerdings weitaus seltener der Fall. Eine mögliche Voraussetzung wäre, dass du bereits mindestens 5 Jahre voll erwerbstätig warst, bevor du dein Studium startest.

Wie hoch ist das BAföG?

Welche Summe du letztendlich erhältst, ist individuell, da sie wie oben beschrieben von mehreren Faktoren abhängt. Der Höchstsatz beläuft sich momentan auf 670 Euro (Stand: 11/2013). Sollte das nicht genügen, stehen dir weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung offen, beispielsweise KfW-Studienkredite.

Damit ihr bereits vor dem Antrag einschätzen könnt, ob und ggf. wie viel BAföG ihr erhaltet, könnt ihr einen Bafög-Rechner benutzen. Hier findet ihr z.B. einen solchen: www.bafoeg-rechner.de/Rechner

Wie lange bekomme ich BAföG?

Die Ausbildungsförderung wird so lange gezahlt, wie ihr euch in der Regelstudienzeit eures Studiengangs befindet. Das BAföG sieht dabei auch Ausnahmen vor, in denen auch über die Regelstudienzeit hinaus gefördert wird, etwa wenn ihr während oder vor dem Studium ein Kind bekommt oder ihr in studentischen Gremien tätig seid. Studenten müssen außerdem ab dem fünften Semester Leistungsnachweise erbringen. Erkundigt euch rechtzeitig bei dem für euch zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, welche Leistungen ihr im Einzelnen erbringen müsst.

Wo kann ich BAföG beantragen?

Ihr könnt die Anträge bei dem für euch zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einschicken oder persönlich abgeben. Dabei ist das persönliche Abgeben unter Umständen zeitsparend, da eure Sachbearbeiterin schon mal einen Blick auf eure Unterlagen werfen kann und euch gleich ein Blatt gibt, auf dem die fehlenden Unterlagen vermerkt sind. Lasst euch dann aber in jedem Fall eine Eingangsbestätigung geben. Denn da BAföG rückwirkend zum Antragsmonat gezahlt wird, kann dieser Nachweis später einmal wichtig sein, sollte etwas verloren gehen.

Wie gestaltet sich die BAföG-Rückzahlung?

Der größte Vorteil des BAföGs ist, dass die eine Hälfte des Förderungsbetrags als Zuschuss zum Studium gilt, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen ist. Ihr müsst somit maximal die Hälfte des Förderungsbetrags zurückzahlen, jedoch nicht mehr als 10.000,- €.

Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung der Förderung. Sie kann jedoch auch weiterhin ausgesetzt werden, wenn ihr dann ein monatliches Einkommen unter 1.070,- € habt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich noch, wenn ihr einen Ehepartner (535 €) oder Kinder (je 485 €) mit zu versorgen habt. Ansonsten muss das Darlehen in monatlichen Mindestraten von 105,- € innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden. Zahlt ihr das Darlehen hingegen früher zurück, als es das BAföG vorschreibt, können euch zwischen 8 und 50,5 % des Rückzahlungsbetrags erlassen werden.