Auslands-BAfög

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist grundsätzlich immer sinnvoll. Er macht sich nicht nur gut um Lebenslauf und schult deine Sprachkenntnisse, sondern ist auch neben allen alltäglichen Uni-Angelegenheiten eine aufregende Sache. Um das Ganze auch bezahlen zu können, bietet sich das Auslands-BAföG an.

Welche Studenten haben Anspruch auf Auslands-BAföG?

Studenten, die bereits im Inland BAföG beziehen, sind auch im Ausland förderfähig. Für diejenigen, die in der Heimat an einer der BAföG-Grenzen gescheitert sind, besteht jedoch im Ausland die Möglichkeit auf das Berufsausbildungs- förderungsgeld.

Es kann sich daher lohnen, Auslands-BAföG zu beantragen, auch wenn dein Antrag auf BAföG im Inland gescheitert ist. Dies ist auf die weitaus höheren Fördersätze im Ausland zurückzuführen.

Rahmenbedingungen vom Auslands-BAföG

Ein Studium bzw. ein Studienabschnitt innerhalb der EU oder der Schweiz kann von Beginn an bis zum Abschluss des Studiums durch BAföG finanziert werden. Im Falle einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von inländischen und einer oder mehreren ausländischen Hochschulen, kann das Studium im Ausland unabhängig von der vorherigen Ausbildungsdauer im Inland finanziert werden. Findet das Studium außerhalb der EU, jedoch im Rahmen einer

Inlandsausbildung statt, so ist die BAföG-Förderung auf 1 Jahr begrenzt. In besonderen Fällen kann sie sich jedoch um 3 Semester verlängern, sodass die maximale Förderdauer 2,5 Jahre beträgt. Für die BAföG-Verlängerung muss jedoch eine ausführliche Begründung verfasst werden, warum die weitere Zeit im Ausland der Ausbildung dienlich ist. Auch ein 12-wöchiges Praktikum kann unter Umständen durch das Auslands-BAföG gefördert werden.

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Wie hoch ist das Auslands-BAföG?

Der Inlands-Bedarf wird um die zusätzlichen Beträge im Ausland aufgestockt, um die dort anfallenden Extrakosten finanzieren zu können. Die Höhe des Aufschlags hängt wiederum von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem bis zu 4.600 Euro Studiengebühren, die im Ausland anfallen können. Diese müssen natürlich nachgewiesen werden. Hinzu kommen Reisekosten für die Hin- und Rückreise. Hier werden Pauschalen gezahlt. Je nachdem, ob du innerhalb der EU bleibst oder sie verlässt, wird mit 250 bzw. 500 Euro je Fahrt kalkuliert. Auch die Kosten für die Krankenversicherung werden vom Auslands-BAföG abgedeckt. Wer seinen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU oder der Schweiz plant, kann weitere Auslandsaufschläge erhalten. Das kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn die dortigen Lebenshaltungskosten nennenswert über den hiesigen liegen. Die Höhe der Aufschläge richtet sich daher immer nach dem jeweiligen Zielland.