Wichtige Einkommensgrenzen

Wenn ihr spezielle Tarife für Studenten oder staatliche Förderungen zur Studienfinanzierung in Anspruch nehmt, sind diese auch an einige Voraussetzungen gebunden. Eine Immatrikulation als Student allein genügt meist nicht. Zusätzlich ist es in der Regel auch von Interesse, ob und in welchem Umfang ihr nebenbei jobbt. Welche Voraussetzungen gelten, hängt von der Art des Bezugs und zum Teil auch von euren persönlichen Umständen ab. Eine Übersicht über allgemeingültige Regeln wollen wir euch hier jedoch nicht vorenthalten. (Stand: 11/2013)

Familienversicherung

Die Familienversicherung ist eine Form der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der ihr über einen Elternteil mitversichert seid, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Auch, wer schon verheiratet ist, kann sich grundsätzlich über den Ehepartner familienversichern. Das ist dann sogar altersunbegrenzt möglich. Um diesen Status nicht zu gefährden, solltet ihr unbedingt auf euren monatlichen Arbeitsumfang achten. Ein Minijob mit bis zu 450 Euro Verdienst im Monat ist unschädlich. Solltet ihr einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind bis zu 385 Euro Nebenverdienst im Monat erlaubt. Ihr dürft diese Grenzen jedoch in maximal zwei Monaten aufeinander überschreiten, zum Beispiel wenn ihr einen Weihnachtsbonus erhaltet oder in den Semesterferien etwas mehr arbeitet.

Studentische Krankenversicherung

In der studentischen Krankenversicherung gelten diese Einkommensgrenzen nicht. Dafür gelten wiederum andere Rahmenbedingungen. Euer Arbeitsumfang darf hier nicht über 20 Stunden pro Woche hinausgehen. Grundsätzlich dürft ihr also etwas mehr verdienen, als es bei einem Minijob der Fall wäre. Bedenkt aber, dass nennenswert höhere Einkommen unter Umständen Zweifel aufwerfen, ob ihr wirklich unter der 20-Stunden-Grenze liegt.

Kindergeld

Auch hier gibt es inzwischen keine Einkommensgrenzen mehr. Bedenkt aber auch hier, dass ungewöhnlich hohe Einkünfte die Frage nahelegen, woher diese stammen. Denn wenn ihr bzw. eure Eltern weiterhin Kindergeld beziehen, dürft ihr keine sogenannte „anspruchsschädigende Erwerbstätigkeit“ ausüben. Davon ist auch hier die Rede, wenn ihr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Maximal zwei Monate im Jahr dürft ihr jedoch darüber liegen.

BAföG

Um überhaupt BAföG beziehen zu können, muss das Studium den überwiegenden Teil eurer Zeit in Anspruch nehmen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ihr keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen, sondern lediglich etwas dazuverdienen könnt. Es gilt die Grenze von jährlich 4.880 Euro (Brutto). Alles darüber wird auf euer BAföG angerechnet. Selbiges gilt für bereits vorhandenes Vermögen. Hier gilt die magische Grenze von 5.200 Euro. Aber Vorsicht, hiermit ist nicht nur das Geld auf dem Bankkonto gemeint. Auch andere Vermögenswerte, beispielsweise der Gegenwert des eigenen Autos, zählen dazu.

Zudem spielt auch das Einkommen eurer Eltern eine Rolle, solltet ihr – wie die meisten – elternabhängiges BAföG beziehen.

Achtung: Hauptberuflichkeit vermeiden!

Neben dem reinen Verdienst dürft ihr bei keiner der genannten Förderungen auch zeitlich mehr als nebenberuflich erwerbstätig sein. Anderenfalls verliert ihr den Studentenstatus und somit auch viele eurer Ansprüche. Von einer hauptberuflich ausgeübten Tätigkeit wird meist ab 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche ausgegangen. Solltet ihr selbstständig arbeiten, ist meist kein Nachweis über Arbeitszeiten vorhanden. Achtet hier daher besonders auf eure Einkommenshöhe. Wer zum Beispiel 2.000 Euro im Monat verdient, aber behauptet, dafür nur 10 Stunden die Woche arbeiten zu müssen, macht sich in der Regel ziemlich unglaubwürdig.