Nebenjobs für Studenten

Jeder Student kennt die Situation: Es ist Monatsanfang, das Konto müsste eigentlich schon längst wieder voll sein. Also ab zum Automaten, schnell Geld abheben und auf geht’s in ein schönes Partywochenende! Aber was ist das? Die Kontoauszüge zeigen schon wieder rote Zahlen. Die Abgänge der letzten Tage: Miete, Versicherungen, Handy- und Internetrechnung, Busticket, Lebenshaltungskosten, Studiengebühren sowie Lehrmaterial – und wo bleibt da bitte das Privatleben?

Mehr als die Hälfte der über zwei Millionen Studenten in Deutschland arbeitet bereits neben dem Studium um sich ab und zu eine kleine Shoppingtour, den Eintritt in den Club am Wochenende oder auch eine private Reise in den Semesterferien zu gönnen.

Wie finde ich den perfekten Nebenjob für mich?

Viele Unternehmen gehen heutzutage gezielt auf Studenten zu, um diese als Mitarbeiter zu werben. Oftmals sind es Telefonanbieter, Hilfsorganisationen oder Internetfirmen, die auf der Suche nach Call-Center-Mitarbeitern und Promotern sind. Aber auch in der Gastronomie werden immer mehr Studenten als Hilfskräfte in Bars, Restaurants und auf Events eingestellt. Auch Aushänge für kleinere Tätigkeiten wie Nachhilfe geben sind Supermärkten oder Online-Plattformen zu finden. Als studentische Hilfskraft kannst du direkt an deiner Hochschule oder einem Unternehmen, das zu deiner Studienrichtung passt, als Angestellte(r) beschäftigt sein. Und das schon, bevor du überhaupt einen Studienabschluss hast. Daher lohnt es sich, sich auch hier nach offenen Stellen zu erkundigen.

Ein Nebenjob dient nicht nur dazu, deine private Kasse aufzubessern. Er trägt auch maßgeblich dazu bei, erste Erfahrungen in der Berufswelt und im Umgang mit Kunden zu sammeln. So ist dir schon einmal der erste Pluspunkt im Lebenslauf sicher. Wenn dein Nebenjob außerdem fachspezifisch mit deinem Studium zusammenhängt, kannst du neben der Uni bequem wichtige Qualifikationen und Kontakte für deine Zukunft sammeln. Für solche spezifischen Jobvermittlungen gibt es an Universitäten und Fachhochschulen oftmals eine eigene Abteilung oder ein Schwarzes Brett.

Während der Vorlesungszeiten darfst du bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten. Wichtig ist, dass du weiterhin hauptberuflich Student bist und der Job nur nebenberuflich ausgeübt wird. Nur wenn das der Fall ist, bist du von der Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung befreit, die jeder Arbeitnehmer in Deutschland zu zahlen hat. Wenn du als Student monatlich mehr als 450 € verdienst, musst du allerdings Rentenversicherung zahlen. Wer zudem das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten hat und bisher noch über eine Familienversicherung krankenversichert ist, muss sich bei Überschreitung der 450 €-Grenze studentisch pflichtversichern oder freiwillig gesetzlich versichern. Ein nicht zu verachtendes Sümmchen deines hart verdienten Geldes ginge so direkt wieder für weitere Ausgaben drauf.

Achtung: Wenn du als Student BAföG beziehst, darfst du im jeweiligen Bewilligungszeitraum (in den meisten Fällen entspricht dieser 12 Monaten) 4.880 € brutto anrechnungsfrei dazuverdienen. Das entspricht einer durchschnittlichen Summe von knapp über 400 € im Monat. Wird diese Grenze überschritten, kommen Abzüge auf dich zu. Diese sind abhängig von der Art deiner Verdienste. Zur eigenen Sicherheit und Kontrolle solltest du deine Verdienste jederzeit im Blick haben und deine Gehaltsabrechnung regelmäßig dem zuständigen BAföG-Amt einreichen. Jeder unangemeldete Dazuverdienst gilt als Betrugsversuch und wird mit der sofortigen Rückzahlung der erhaltenen Bezüge bestraft.

Achtung: Eine Ausnahme gibt es bei Einkünften innerhalb eines vergüteten Praktikums. Diese Einnahmen werden ohne Abzug eines Freibetrags angerechnet. Achte also auch hier durchgehend auf die Summe deiner gesamten Nebeneinnahmen.

Die meisten Studenten gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, besser auch als Minijob bekannt. Dieses Beschäftigungsverhältnis ist aber nicht mit dem der studentischen Hilfskraft zu verwechseln. Im Gegensatz zu Minijobbern können studentische Hilfskräfte auch über 450 Euro im Monat verdienen. Sie müssen dann zwar auch einige Sozialabgaben tätigen, allerdings weitaus weniger, als es bei einer regulären Arbeitsstelle der Fall wäre. Auch ist für die Tätigkeit als studentische Hilfskraft eine Immatrikulation Voraussetzung, für einen Minijob in der Regel nicht. Studentische Hilfskräfte erbringen laut Bundesarbeitsgericht „wissenschaftliche Dienstleistungen“ – Kellern, Kassieren oder Flyer verteilen zählt also nicht dazu.

Nach dem Gleichheitsgebot dürfen auch Studenten für gleiche Tätigkeiten nicht schlechter bezahlt werden als die Mitarbeiter, die in dem Unternehmen als Vollzeitkraft angestellt sind. Trotz solcher Gebote solltest du allerdings stets darauf achten, deine Rechte und Pflichten in Form eines Arbeitsvertrages festzuhalten. Dieser enthält neben dem Datum des Vertragsbeginns auch Angaben zu deinen Arbeitszeiten, deiner Lohn-/Gehaltshöhe, deinen Urlaubsansprüchen und zum richtigen Verhalten im Krankheitsfall.

Sollte dieser Fall einmal eintreten, hast du als studentischer Mitarbeiter Anspruch auf die Weiterzahlung deines Lohns/Gehalts, wenn du rechtzeitig eine Krankschreibung beim Vorgesetzten einreichst.

Als studentischer Mitarbeiter steht dein Arbeitsvertrag außerdem unter Kündigungsschutz. Dieser erschwert dem Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Kündigung. Dein Arbeitsverhältnis kann somit nur aus verhaltensbedingten-, personenbedingten- oder betriebsbedingten Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden (andauernde Krankheit, viele Fehlzeiten, wiederholte Unpünktlichkeit, Arbeitsplatzabbau, usw.). Eine Ausnahme bildet jedoch im Einzelfall die fristlose Kündigung (bei Verbrechen, Illoyalität, Drohungen, Fehlverhalten nach Abmahnung, Falschangaben im Bewerbungsverfahren, usw.).

In bestimmten Berufsbranchen haben studentische Hilfskräfte das Recht auf Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet dem Arbeitnehmer eine grundsätzliche Arbeitsausrüstung (Lärmschutz, Sicherheitsschuhe, Staubmasken, Spezialkleidung, Handschuhe, usw.) zur Verfügung zu stellen.

Am Ende eines Arbeitsverhältnisses hast du zusätzlich das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Oftmals musst du dieses selbst formulieren. Aus diesem Grund geben wir euch dazu noch ein paar Tipps.

Hier findet ihr weitere Infos zum Arbeitsrecht: www.studieren.org/studium-recht/arbeitsrecht-studenten