An der Südspitze Afrikas, umgeben von zwei Ozeanen, liegt eines der vielfältigsten Länder dieser Erde: Südafrika. Seiner ethnischen und geografischen Vielfalt verdankt der Staat den Spitznamen als „Regenbogennation“. In Südafrika leben rund 49 Millionen Menschen aller Nationalitäten und Kulturen miteinander und verständigen sich mit Hilfe 11 offizieller Landessprachen.
Diese Abwechslung zieht immer mehr Studenten auf den afrikanischen Kontinent.
Hier findet ihr einen Erfahrungsbericht zum Auslandspraktikum in Südafrika: Bericht von Juliane A. zum Praktikum in Kapstadt
Die Studienmöglichkeiten in Südafrika
Eine Ausbildung in Südafrika wird international hoch anerkannt. Seit der Bildungsreform bietet das Land den rund 660.000 Studenten 16 Universitäten, 6 Technische Hochschulen und eine große Fernuniversität. Alle staatlichen Bildungseinrichtungen unterliegen dem Department of Education, sie können jedoch eigenständig über die Aufnahme von Studienbewerbern entscheiden. Die Unterrichtssprache an südafrikanischen Universitäten und Hochschulen ist Englisch. Einige Universitäten, wie beispielsweise Stellenbosch, halten jedoch auch zweisprachige Vorlesungen in Englisch und Afrikaans. Gute Englischkenntnisse sind daher ein Muss und eine wichtige Grundvoraussetzung für das Auslandsstudium. Die meisten Bildungseinrichtungen Südafrikas bieten aber Sprachkurse für internationale Studenten an.
Das Studiensystem Südafrikas
Das südafrikanische Studiensystem ähnelt unserem deutschen System. An den staatlichen Universitäten können Bachelor- und Masterabschlüsse und Doktortitel erworben werden. Die regulären Bachelorstudiengänge umfassen drei Jahre (sechs Semester). Ebenso wie auch in Deutschland dauern jedoch Studiengänge in den Fachrichtungen Medizin, Architektur und in den Ingenieurswissenschaften entsprechend länger. Für viele Studenten endet das Studium bereits mit dem Erhalt des Bachelorabschlusses. Wer aber noch nicht ins Arbeitsleben starten und sich vorerst spezialisieren möchte, kann ein Masterstudium direkt anschließen. Hierfür ist zunächst die Teilnahme an einem so genannten „Honours Studiengang“ notwendig. Dieser nimmt ein weiteres Studienjahr in Anspruch und ist oftmals die Voraussetzung für eine Zulassung zum Masterstudium. Ein Masterstudiengang dauert anschließend ein bis zwei Jahre. Wer darüber hinaus einen Doktortitel erwerben möchte, der muss sich nach Bestehen des Masters weitere zwei Jahre einer eigenen wissenschaftlichen Forschung widmen und zudem eine Doktorarbeit verfassen.
Die technischen Hochschulen bieten eine praxisbezogene und berufsorientierte Ausbildung an, die einem Abschluss an einer Universität in nichts nachsteht. Die Hochschulen bieten neben den ingenieurswissenschaftlichen und technischen Studienrichtungen auch Kurse in den Gebieten der Wirtschaft, des Handels und der Sozialwissenschaften an.
Das akademische Jahr beginnt in den Monaten Januar und Februar und endet im November und Dezember. Die Hauptferienzeit in Südafrika fällt auf Dezember und Januar, die Winterferien liegen im Juni und Juli.
Die Zulassung an einer südafrikanischen Universität
Eine Hochschulzugangsberechtigung (Abschluss 12. Jahrgang) ist die Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium an einer südafrikanischen Universität oder Hochschule. Diese wird in Südafrika oftmals problemlos anerkannt. Zum weiterführenden Masterstudiengang werden allerdings nur diejenigen zugelassen, die einen Bachelorabschluss nachweisen können. Ein deutsches Vordiplom oder das Bestehen von Zwischenprüfungen sind hierfür oftmals nicht ausreichend.
Ablauf eines Bewerbungsverfahrens in Südafrika
Eine Bewerbung auf einen Studienplatz in Südafrika verläuft nicht immer problemlos. Deshalb ist es besonders wichtig für den gesamten Bewerbungsablauf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten einzuplanen, um die Bewerbungsfristen der Bildungseinrichtungen nicht zu verpassen.
Zuerst muss der Studieninteressierte das ins Englische übersetzte und beglaubigte Abschlusszeugnis und die Nachweise bereits erbrachter Studienleistungen bei der South African Qualifications Authority einreichen. Bei einer erfolgreichen Überprüfung erhält der Studienbewerber eine Äquivalenzbescheinigung. Diese Bescheinigung macht mit einem Anschreiben, dem bestandenen TOEFL Englischtest, den übersetzten und beglaubigten Zeugnissen und einem eventuellen Empfehlungsschreiben die Bewerbungsunterlagen für die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen komplett. Nach der Einsendung der vollständigen Unterlagen und einer erfolgreichen Überprüfung erhalten die Studieninteressierten eine vorläufige Studienzulassung. Hiermit bewerben diese sich dann bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin auf ein Studentenvisum, das „Study Permit“. Hierfür ist ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung notwendig. Informationen zu den unterschiedlichen Versicherungen erhält der Studienbewerber bei den „Prearrival instructions“ der jeweiligen Universität oder Hochschule In Südafrika.
Kosten eines Auslandsstudiums in Südafrika
Die Studiengebühren an südafrikanischen Hochschulen und Universitäten variieren je nach Bildungseinrichtung, Studienrichtung und angestrebten Abschluss zwischen 700 und 4.000 Euro. Dazu kommen an vielen Universitäten und Hochschulen zusätzliche Gebühren für Bewerbung und Immatrikulation. Bei bestehenden Partnerschaften zwischen den Universitäten oder Hochschulen in Deutschland und Südafrika werden oftmals geringere Studiengebühren eingefordert.
Finanzierungsmöglichkeiten für ein Auslandsstudium in Südafrika
Damit die Studiengebühren nicht allein aus dem oftmals kleinen Studenten-Portemonnaie gezahlt werden müssen gibt es mehrere Finanzierungshilfen. Neben der Beantragung von Auslands-BAföG oder einem Bildungskredit, kann der Studienbewerber Stiftungsgelder anfragen oder über Austauschorganisationen Teilstipendien in Anspruch nehmen. Eine preiswerte Unterkunftsmöglichkeit bieten, wie auch hier in Deutschland, die dem Campus angeschlossenen Studentenwohnheime.
Anerkennung des erworbenen Studienabschlusses
Der im Ausland erworbene Bachelor- oder Masterabschluss kann in Deutschland als Namenszusatz geführt werden. Hierfür muss eine Genehmigung des zuständigen regionalen Wissenschaftsministeriums oder Landesprüfungsamt eingeholt werden.